Diesbezüglich hat es bereits mehrere Gespräche zwischen Vertretern von Ikea und der Stadtverwaltung Karlsruhe gegeben. Vor diesem Hintergrund sei eine Flächenvorhaltung der gewerblichen Flächenpotentiale "Stockfeld" für ein Ikea-Einrichtungshaus nicht mehr notwendig, heißt es vonseiten der Stadt Rastatt.
Flächen sollen von innerstädtischem Einzelhandel genutzt werden
Der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses für den Rastatter Gemeinderat wurde einstimmig gefasst. Dieser wird nun in öffentlicher Sitzung am 16. Dezember über das Thema beraten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Flächen bedarfsgerecht zu entwickeln.
Wie die Pressestelle mitteilt, ist nicht das Ziel, die Flächen möglichst schnell zu verkaufen. Es bieten sich Nutzungsmöglichkeiten für innenstadtverträglichen Einzelhandel und für zukünftige Gewerbeflächen an. Das hat auch der Ausschuss in diesem Sinne bekräftigt.
Streit zwischen Rastatt, Regierungspräsidium und Ikea beendet
Mit Beschluss vom 2. Mai 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Firma Ikea gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 4. Juli 2012 zurückgewiesen. Damit ist der seit 2007 laufende Rechtsstreit zwischen der Firma Ikea, der Stadt Rastatt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe über die Ansiedlung eines Ikea-Einrichtungshauses in Rastatt endgültig abgeschlossen.
Das Regierungspräsidium hatte das Ikea -Haus unmittelbar an der Autobahn etwa drei Kilometer außerhalb der Innenstadt aus raumordnerischen Gründen abgelehnt.
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