Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rastatt
Icon Pfeil nach unten

Rastatt: Rastatt ohne Köttbullar: Ikea-Möbelhaus kommt nicht

Rastatt

Rastatt ohne Köttbullar: Ikea-Möbelhaus kommt nicht

    • |
    • |

    Damit ist laut Regierungspräsidium der seit 2007 laufende Rechtstreit zwischen der Firma Ikea, der Stadt Rastatt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe über die Ansiedlung eines Ikea- Einrichtungshauses in Rastatt endgültig abgeschlossen und die Entscheidung des Regierungspräsidiums in mehreren Rechtszügen bestätigt worden.

    Das Regierungspräsidium hatte das Ikea -Haus unmittelbar an der Autobahn etwa drei Kilometer außerhalb der Innenstadt aus raumordnerischen Gründen abgelehnt. Geplant war ein Möbelhaus mit etwa 25.500 qm Verkaufsfläche und weitere Fachmärkte mit zusammen nochmals 15.000 qm Verkaufsfläche. Das Ikea-Haus sollte die typische Ikea-Angebotsmischung mit einem Schwerpunkt auf Möbel und einem umfangreichen Sortiment sogenannter "zentrenrelevanter" Waren und gastronomischer Einrichtungen umfassen.

    Kein Ikea-Möbelhaus in Rastatt

    "Um die baurechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, wollte die Stadt Rastatt einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen. Da mit der Planung gegen Ziele der Raumordnung verstoßen wurde, hatte die Stadt beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Zulassung einer Zielabweichung beantragt, die wegen zahlreicher Verstöße gegen Ziele der Raumordnung und den damit verbundenen Eingriffen in die Grundzüge der Planung abgelehnt wurde", so das RP in der Pressmeldung.

    Mit der jetzigen Entscheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Regierungspräsidiums erneut. Beschwerde eingelegt hatte nur noch die Firma Ikea, die Stadt Rastatt hatte auf eine Fortführung des Verfahrens nach dem Urteil des VGH Mannheim vom 4. Juli 2012 verzichtet.

    Das Bundesverwaltungsgericht prüfte und bestätigte, dass die behördliche Entscheidung, die Ansiedlung des Einrichtungshauses im Mittelzentrum Rastatt nicht zuzulassen, in Einklang mit den Vorgaben des Europäischen Rechts zur gewerblichen Niederlassungsfreiheit steht. Aufgrund der strengen raumordnungsrechtlichen Zielvorgaben habe sich das Regierungspräsidium bei seiner Entscheidung zutreffend darauf konzentriert, ob im konkreten Einzelfall besondere Gesichtspunkte einen Härtefall begründen und damit ein Abweichen von den raumordnerischen Zielvorgaben rechtfertigen könnten.

    Regionalverband: Ikea in der Region weiterhin willkommen

    Gerd Hager, Verbandsdirektor vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) erklärte in einer Pressemiteillung zu dem Urteil: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein endgültiger Sieg für unsere regionale Einzelhandelssteuerung und bestätigt unsere jahrelange Arbeit zur Stärkung unserer Innenstädte."

    Nun gälte es, gemeinsam in die Zukunft zu blicken: "Das Spiel für die Ansiedlung eines Ikea in unserer Region ist wiedereröffnet. Über eine reine Ikea-Lösung ohne weitere Fachmärkte, also ein so genanntes stand-alone-Konzept, lohnt es sich, zu reden. Im Oberzentrum Karlsruhe würden wir Ikea als reines Einrichtungshaus gerne willkommen heißen. Als erster Schritt gilt es dort gemeinsam einen geeigneten Standort zu suchen", so Hager.

     Mehr zum Ikea-Streit in Rastatt bei ka-news:

    "Ikea-Verfahren": Möbelhaus darf weiterhin nicht in Rastatt bauen 

    Rastatt: OB Pütsch sieht noch Chancen für Ikea

    Tschüss Billy: Ikea-Ansiedlung in Rastatt unzulässig

    Ikea in Rastatt: Verhandlung über Revison

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden