Die Verbindlichkeit der landesplanerischen Zielvorgaben, mit denen die Landes- und die Regionalplanung bisher gegen dieses Vorhaben argumentiert hatten, sei zwar vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Rastatt.
Entgegen der Auffassung der Raumordnungsbehörde und der Vorinstanzen (Verwaltungsgericht Karlsruhe und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) habe das höchste deutsche Verwaltungsgericht jedoch grundsätzlich die Zulässigkeit einer Abweichung von den landesplanerischen Zielvorgaben im Einzelfall bejaht, so die Stadt.
Region soll nicht auf Ikea verzichten müssen
Damit, so Oberbürgermeister Pütsch, sei die Stadt Rastatt einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Denn jetzt bestehe endlich die Möglichkeit, die vom Normalfall abweichenden Besonderheiten der geplanten Ansiedlung von Ikea in Rastatt in den Blick zu nehmen und angemessen zu würdigen. Zu diesen Besonderheiten zähle vor allem der Umstand, dass es trotz intensiver Untersuchungen nicht gelungen sei, im Oberzentrum Karlsruhe einen Standort für Ikea ausfindig zu machen. Es könne nicht sein, so Pütsch weiter, dass deswegen die gesamte Region auf einen Ikea verzichten müsse, obwohl Rastatt von seiner Lage und infrastrukturell bestens geeignet sei, ein Ikea-Einrichtungshaus aufzunehmen.
Hinzu komme, dass die Ansiedlung von Ikea in Rastatt nach den vorliegenden Untersuchungen der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) nicht zu einer Verletzung des sogenannten Beeinträchtigungsverbotes im Blick auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Rastatt selbst oder der umliegenden Kommunen führen würde. Diesen Aspekt habe das Bundesverwaltungsgericht bei der Prüfung einer Zielabweichung besonders hervorgehoben.
Gemeinsame Lösung im Sinne der Kommunen
Die Stadt Rastatt setze deshalb auf eine differenzierte und abgewogene Beurteilung des Sonderfalls "Ikea in Rastatt" durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wo das Verfahren nach dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts jetzt wieder seinen Fortgang nehmen wird, teilt die Stadt mit. Besonderen Stellenwert räumt Oberbürgermeister Pütsch nun Gesprächen ein, welche die Stadt Rastatt mit dem Regierungspräsidium und dem Regionalverband, aber auch mit dem Wirtschaftsministerium, führen will, um die weiteren Perspektiven des Verfahrens zu entwickeln.
Wie Oberbürgermeister Pütsch abschließend ausführt, sollten Rastatt und Baden-Baden hinsichtlich der Ansiedlung des "Mömax" einerseits und des "Ikea" andererseits, wie auch schon vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein jüngst hinsichtlich des "Mömax" empfohlen, eine gemeinsame Lösung im Sinne eines interkommunal abgestimmten Vorgehens anstreben.