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Rastatt: Ikea in Rastatt: Verhandlung über Revison

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Ikea in Rastatt: Verhandlung über Revison

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    In einer ersten Stellungnahme zeigt sich das Stadtoberhaupt zufrieden, dass die Angelegenheit an den VGH zurück verwiesen wurde. Damit sei man dem Ziel der Stadt Rastatt, im Wege eines Zielabweichungsverfahrens Fragen hinsichtlich der Ansiedlung von Ikea zu klären, einen Schritt näher gekommen.

     Die raumplanerischer Zulässigkeit von Ikea in Rastatt sei weiter offen. Kirchberg werde am Montag, 20.Dezember, ab 17.30 Uhr im Historisches Rathaus Rastatt, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates aus der Verhandlung berichten.

    Steiniger Weg durch die Instanzen

    Im Oktober 2005 war die Entscheidung für einen neuen Ikea-Standort in Nordbaden zugunsten der Stadt Rastatt gefallen. Die Stadt Rastatt hatte nach der Entscheidung entsprechende Planungsschritte in Gang gebracht.

    Im Mai 2007 wurde ein Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahren gestellt, ergänzend und fürsorglich beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Zielabweichungsantrag der Stadt Rastatt gestellt. Dieser wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt unter gleichzeitigem Hinweis an die Firma Ikea, dass wegen der Zielverstöße von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen werde.

    Die Stadt Rastatt erhob darauf hin Klage vor dem VG Karlsruhe, die im Juni 2006 abgewiesen wurde. Auch die Berufung vor dem VGH Baden-Württemberg wurde zurück gewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

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