Der Erbpachtvertrag für die Tiefgarage "Friedrichsplatz" läuft am 31. Dezember 2025 aus. Bei Nichtverlängerung des Pachtvertrages geht das Gebäude entschädigungslos in städtischen Besitz über. Diese Gelegenheit wollen die Karlsruher Liste und Die Partei (KAL/DiePartei) aus dem Karlsruher Gemeinderat für eine Umnutzung nutzen.
Warum Radstellplätze?
Als Inspiration dient die Radparkgarage am Bahnhof, so die Fraktionsgemeinschaft in ihrem Antrag. Durch das Angebot sollen Reisende auf Pedelecs, Lastenrädern oder hochpreisigen Rädern dazu bestärkt werden, mit dem Zweirad in die Stadt zu fahren. "In der Karlsruher Innenstadt fehlt es für Radfahrende an gesicherten Abstellmöglichkeiten, speziell für längere Aufenthalte", meinen die Antragsteller.

Durch den auslaufenden Pachtvertrag biete sich nun die Gelegenheit, an einem sehr zentralen Ort für Stellplätze zur sorgen. Ein weiterer Vorteil: Das Parkhaus sei direkt an der südlichen Radroute gelegen. "Außerdem profitieren so Anwohnende, Handel, Gastronomie und Verwaltung von einer solchen Quartiers- und Radgarage", meint KAL/DiePartei.
Wird die Pacht verlängert?
Nach Diskussionen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen wollen KAL/DiePartei nun mit ihrem Antrag in den Gemeinderat. "Es liegt zwar eine Stellungnahme der Stadt vor, aber diese ist uns zu unverbindlich", meint ein Vertreter der Karlsruher Liste gegenüber ka-news.de.

Die Stadt Karlsruhe stehe mit dem Erbbauberechtigten schon seit längerer Zeit in Verhandlungen. Dabei geht es um eine mögliche Verlängerung des Pachtvertrags. "Bis das Ergebnis des IQ-Leitprojekts Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt (ÖRMI) vorliegt, wurden diese Verhandlungen allerdings zurückgestellt", heißt es in der Stellungnahme zum Antrag vonseiten der Stadtverwaltung.
Welche Nutzungsmöglichkeiten gibt es?
Diese Ergebnisse liegen der Stadt inzwischen vor - und wurden vom Gemeinderat im Dezember 2022 verabschiedet. Das Projekt ÖRMI soll die zukünftige Nutzung der Innenstadt klären. Für die Parkgarage am Friedrichsplatz bedeutet das: "Es wird mittel- bis langfristig eine bedarfsgerechte Umnutzung zu einer Mobilitätsstation empfohlen", so die Stadtverwaltung.

Unter die Vorstellung einer Mobilitätsstation fallen weit mehr Aspekte, als lediglich eine beidseitige Nutzung von Autos und Rädern. Die Rede ist von:
- Fahrradstellplätzen
- Leitungsstruktur für E-Fahrzeuge
- Erweiterung des Angebots an Carsharing Plätzen
- Angebot als Quartiersgarage für Anwohnende
- Unterstellmöglichkeiten der Fahrzeuge der Verwaltung
Was ist ungewiss?
Grundsätzlich seien all diese Nutzungsmöglichkeiten denkbar, meint die Stadt. "Sie können auch von einem Erbbauberechtigten errichtet werden. Entsprechende Regelungen sind über einen abzuschließenden Erbbauvertrag möglich." Grundsätzlich sei der derzeitige Erbbauberechtigte trotz geplanter Umnutzung an einer Verlängerung seiner Pacht interessiert, erklärt die Stadt.

Eine detaillierte Prüfung der verfügbaren Flächen sowie der Zufahrtsrampen könne erst in der Detailplanung erfolgen. Möglicherweise könnte die Einrichtung eines Fahrradparkhauses durch Fördermittel unterstützt werden, meint die Stadtverwaltung.
"Zuvor muss allerdings geprüft werden, inwieweit eine zukünftige Nutzung dieser strategisch wichtig gelegenen Tiefgarage als Mobilitätsstation innerhalb des Konzerns Stadt durch eine Gesellschaft sinnvoll ist."