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Karlsruhe: Verbote im KVV: So erleben Sie die teuerste Fahrt Ihres Lebens!

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Verbote im KVV: So erleben Sie die teuerste Fahrt Ihres Lebens!

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    Die Liste der Dinge, die Fahrgästen untersagt sind, ist lang. Kennen Sie alle?
    Die Liste der Dinge, die Fahrgästen untersagt sind, ist lang. Kennen Sie alle? Foto: Kollage Archiv

    Die Liste der Dinge, die man als Fahrgast in den Karlsruher Bahnen besser unterlassen sollte, ist lang: So ist es beispielsweise untersagt zu betteln, unerlaubt zu musizieren, während der Fahrt auf- oder abzuspringen, warme Speisen zu verzehren, Mobiltelefone in bestimmten Bereichen zu benutzen oder in der Bahn zu laut Musik zu hören. (Die komplette Verbotsliste finden Sie hier.) Manches ist in Bahnen allerdings nicht nur verboten, sondern kann auch schnell richtig teuer werden.

    Mit dem Drahtesel in die Bahn? Keine gute Idee!

    Grundsätzlich ist es kein Problem, mit dem eigenen Fahrrad in die Bahn zu steigen. An sich ist es erlaubt, sich mit dem Drahtesel die ein oder andere Haltestelle kutschieren zu lassen - und zwar kostenlos. Eine Ausnahme gibt es dann aber doch: Montags bis freitags während der morgendlichen Rush Hour von 6 bis 9 Uhr müssen Räder draußen bleiben.

    Das hat einen einfachen Grund: Der Platz wird während der Hauptverkehrszeit von den Fahrgästen gebraucht. Künftig kann ein Verstoß gegen die Sperrzeiten teuer werden: Ab dem 1. August wird eine Vertragsstrafe von 20 Euro erhoben, wenn das Rad werktags zwischen 6 und 9 Uhr in der Bahn transportiert wird. Das bestätigt der KVV auf Nachfrage von ka-news. Klappräder sind aufgrund ihres geringen Platzbedarfs von der Regel ausgenommen.

    Fahrräder in den Karlsruher Bahnen sorgen regelmäßig für Diskussionen.
    Fahrräder in den Karlsruher Bahnen sorgen regelmäßig für Diskussionen. Foto: (ka-news)

    Ein kleines, sehr teures Wegbier zum Feierabend

    Biergeruch, Sektpfützen und umher kullernde Getränkedosen: All das ist in den Karlsruher Bahnen unerwünscht. Seit 2011 gibt es das Alkoholverbot bereits in den Bussen und Bahnen des KVV. Seit dem 1. April müssen Trunkenbolde nun die Zeche zahlen: 40 Euro Strafe darf das Prüfpersonal verlangen. Na dann Prost!

    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: (Archiv)

    Schwarzfahren kann sich lohnen? Von wegen!

    Schwarzfahrer sind ein Ärgernis für Verkehrsbetriebe und zahlende Kunden. Wenn sich der Fahrgast um ein Ticket drückt, könnte  ihn das aber teuer zu stehen kommen: Seit dem 1. August kostet Schwarzfahren 60 statt wie bisher 40 Euro in Karlsruhe. Gleiches gilt übrigens auch für Kinder und Tiere: "Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er für sich oder – soweit nötig – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder bzw. Gepäckstücke keine gültige Fahrkarte beschafft hat", heißt es in den Beförderungsbedingungen des KVV. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren kostet das Ticket 1,30 Euro.

    Symbolbild
    Symbolbild Foto: Franz-Peter Tschauner/Archiv

    Wenn man es sich zu bequem macht ...

    Nach einem stressigen Tag oder bei längeren Fahrten einfach mal bequem machen und die Füße auf den gegenüberliegenden Sitz? Das ist keine gute Idee: "Füße auf bzw. an Sitze oder Tische zu legen oder zu stellen, ist untersagt; bei Missachtung ist unbeschadet weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche ein Betrag von 20 Euro zu entrichten", warnt der KVV in seinen Beförderungsbedingungen.

    Bello und Miez müssen auf dem Boden bleiben

    Dass des Menschen bester Freund nur unter Aufsicht befördert werden darf, sollte klar sein. Allerdings sollten Tierhalter darauf achten, die Tiere entweder an der Leine zu halten oder in passenden Behältnissen zu transportieren. Ein absolutes No-Go: "Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden", so der KVV. Wer sich nicht daran hält, muss für die Reinigungskosten aufkommen.

    So teuer kann das Worst-Case-Szenario werden

    Wer den Strafenkatalog des KVV mal so richtig ausreizen möchte, kann dies wie folgt: Man packe ab dem 1. August sowohl ein Fahrrad, einen Vierbeiner als auch den eigenen Nachwuchs ein und stelle sich morgens zwischen 6 und 9 Uhr an eine Bahnhaltestelle. Wenn das Kind bereits Fahrrad fahren kann, umso besser. Weder für sich, noch für das Kind oder den tierischen Begleiter wird dann eine Karte gelöst. Im Anschluss legt man die Füße auf den Sitz, ermuntert den Nachwuchs, es einem gleich zu tun und setzt das eigene Haustier auf den Sitz daneben. Das alles wird dann feierlich mit einer Dose Bier begossen.

    Die Rechnung, die man dann ausgestellt bekommt, lässt sich sehen: 300 Euro können in der Theorie dann fällig werden- die Reinigungskosten für den durch das Haustier verschmutzten Sitz nicht mitgerechnet. Zum Vergleich: Hätte man sich an die Regeln gehalten, hätte die Fahrt gerade einmal  4,90 Euro  gekostet. Dieses Worst-Case-Szenario lässt sich durch die Mitnahme weiterer Kinder oder Haustiere in beliebige Höhe erweitern.

    Der Artikel wurde aktualisiert.

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    Zwischen 6 und 9 Uhr dürfen Fahrräder werktags nicht mitgenommen werden. Nun erhebt der KVV ein Bußgeld für widerspenstige Radler. Miese Abzocke oder gerechtfertigt? Was sagen Sie? Hier geht's zur Debatte!

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