Der KVV hat diese Regelung nun in seinem Gemeinschaftstarif aufgenommen. Egal ob Bier, Wein, Sekt oder andere Sorten Alkohol, jede Form von Alkoholkonsum ist rund um die Uhr verboten. Wenn Fahrgäste vom Prüfpersonal beim Trinken gesehen werden, sind sie dazu aufgefordert die Flasche wegzupacken oder an der nächsten Haltestelle im Mülleimer zu entsorgen. Die Strafe von 40 Euro wird zusätzlich fällig. Regionalzüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn sind von der Regelung ausgenommen.
Laut Pressemitteilung will der Verkehrsverbund seinen Fahrgästen saubere Fahrzeuge sowie einen geschützten Raum bieten. Mit Einführung einer Strafe soll der Alkoholkonsum endgültig aus Bus und Bahn verbannt werden. Der KVV baut grundsätzlich auf die Einsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme der Fahrgäste, trotzdem wird die Einführung eines Strafgeldes als geeignetes Mittel gesehen, um die bereits bestehende Regel des Verbots von Alkohol zu verdeutlichen.