“Bei dem sogenannten "S-Bahn-Surfen“ klettern die Personen entweder vor Fahrtantritt oder während des Anfahrens an die Außenseiten der Züge", erklärt die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe.

Die "Surfer" versuchen dabei, sich an Fenstern, Trittbrettern, Puffern, Kupplungen, oder ähnlichem festzuhalten und so die Fahrt mit der Bahn zu beschreiten, erläutert die Bundespolizei.
Der zweite Vorfall des Jahres
Nicht selten komme es hierbei zu schweren oder gar tödlichen Unfällen. Den letzten Vorfall des unzweckmäßigen Bahnfahrens verzeichnen die Beamten am 26. Oktober 2022, als ein Mann auf der Kupplung einer S-Bahn in den Karlsruher Hauptbahnhof einfuhr – der Fahrer blieb dabei unversehrt.
"Bei dem Vorfall handelt es sich um den zweiten bekanntgewordenen Fall dieser Art im Kalenderjahr 2022", erklärt die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe auf Anfrage der ka-news.de-Redaktion. Der erste Fall habe sich bereits im Januar ereignet.

"Surfen" ist riskant
Doch auch wenn diesmal alles gut gegangen sei, betonen die Beamten das Gefahrenpotential: "Züge sind aufgrund ihrer Beschaffenheit weder dafür geeignet, noch dazu bestimmt, sich an deren Außenbereichen auf- oder festzuhalten." Denn bei den hohen Geschwindigkeiten könne ein Festhalten schnell unmöglich werden.
Die Geschwindigkeit ist allerdings nicht die einzige Gefahr. So könne ein "Surfer" beispielsweise zwischen Bahnsteigkante und Zug - oder gar darunter geraten, erklärt die Bundespolizei. Außerdem stünden ihnen zahlreiche weitere Hindernisse im Weg.

"Es besteht die hohe Gefahr, dass die 'Surfer' mit anderen Hindernissen, wie entgegenkommenden Zügen, Oberleitungsmasten, Schildern oder Bäumen kollidieren", betonen die Beamten. Auf welche Gefahr die Falschfahrer auch treffen, die Konsequenzen sind verheerend.
Unbedingt das Personal verständigen!
Um dem vorzubeugen, sind auch die wachsamen Augen der anderen Fahrgäste gefragt. Die Bundespolizei rät, die Personen noch am Bahnsteig anzusprechen. Sei der Zug bereits in Fahrt, so sei das entsprechende Zugpersonal umgehend zu informieren – welches ihrerseits die Polizei verständige.

Wie die Bundespolizisten bei ihrem Eintreffen reagieren, das hänge immer vom Einzelfall ab, erklärt die Bundespolizeiinspektion. "Wir fahren den Einsatzort immer an und haben grundsätzlich die Möglichkeit, über die Deutsche Bahn AG einen betroffenen Zug sofort anhalten zu lassen."

Ob ein Bahnstopp notwendig sei, werde von Fall zu Fall entschieden, erklären die Beamten. Die Vorfälle zögen jedoch immer polizeiliche und strafrechtliche Folgen nach sich. "Das „S-Bahn-Surfen“ ist in keinem Fall als Spaß anzusehen, sondern ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und wird daher immer strafrechtlich verfolgt", erklärt die Bundespolizei.
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