Auf der Rheinbrücke in Richtung Karlsruhe steht der Blitzer, der in der Fächerstadt im ersten Halbjahr 2023 die meisten Autofahrer beim zu schnell fahren erwischte. Insgesamt 16.334 Blitzer-Fotos schoss die Anlage über dem Rhein.
100 in die Pfalz, 80 nach Karlsruhe
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle: 80 Stundenkilometer. In entgegengesetzter Richtung - also von Karlsruhe kommend in die Pfalz - gelten derweil 100 Stundenkilometer. Ein Leser von ka-news.de, der sich nach dem Artikel über die Top-Blitzer in Karlsruhe per Mail bei der Redaktion meldet, vermutet hinter den unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen den Grund für die häufigen Aufnahmen.

"Vielleicht wäre ein Grund für den ersten Platz, dass auf der Rheinbrücke in Richtung Pfalz Tempo 100 gilt, auf der anderen Seite jedoch 80. Warum?", fragt sich der Leser. "Wenn ich nach dem Termin von der Pfalz zurückfahre, gehe ich davon aus, dass auf der Gegenseite die gleiche Vorgabe gilt. Abzocke halt, ganz klar", findet er.

Doch warum hat man sich hier für unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen entschieden? Die Stadt Karlsruhe begründet dies folgendermaßen: "Die Entscheidung wurde durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium getroffen. Grundsätzlich entsprechen 100 ebenso wie 80 km/h den Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Es ist zulässig und zudem nicht unüblich, dass auf Richtungsfahrbahnen, die baulich getrennt sind, unterschiedliche Geschwindigkeiten angeordnet sind", heißt es in einer Mail an ka-news.de.
Wer bestimmt über das Tempolimit?
Dass es hier Unterschiede gäbe, sei laut Stadt Karlsruhe auch dem geschuldet, dass zwei verschiedene Bundesländer zuständig seien. Die Landesgrenze verlaufe auf Höhe der Brückenmitte. Und: Bereits vor der jüngsten Sanierung der Brücke gab es auf beiden Fahrbahnen unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Da die Grenze der Bundesländer auf der Brücke liegt, sind beide Länder für das Aufstellen von Verkehrszeichen auf ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich. Also bestimmt die örtliche Verkehrsbehörde von Rheinland-Pfalz die Verkehrszeichen und damit das Tempolimit in Richtung Karlsruhe.

Die Grenze der Länder bedeute aber nicht automatisch, dass hinter der Grenze der beiden Bundesländer ein neues Verkehrszeichen aufgestellt oder eine neue Regelung getroffen werden muss. Die Stadt Karlsruhe dürfte von der Pfalz kommend ab der Landesgrenze aber eine höhere Geschwindigkeit erlauben, erachtet dies aber als nicht sinnvoll.
Erst nach der Brücke sind 100 erlaubt
"Ein Geschwindigkeitswechsel in Höhe der Mitte der Brücke von 80 km/h auf 100 km/h wurde insbesondere im Hinblick auf den Spureinzug am Ende der Brücke nicht als sinnvoll erachtet", erklärt die Stadt Karlsruhe.

Die Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erfolgt erst nach Ende der Brücke, "weil es sich um eine zweispurig ausgebaute Bundesstraße mit baulicher Trennung zur Gegenfahrbahn handelt. Aufgrund des Ausbaustandards kann dort Tempo 100 als verträgliche Geschwindigkeit zugelassen werden", so die Stadt.