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Karlsruhe: Stadt Karlsruhe macht Ernst: Schottergärten geht es jetzt richtig an den Kragen!

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Stadt Karlsruhe macht Ernst: Schottergärten geht es jetzt richtig an den Kragen!

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    Neben Stupferich sollen auch bald in Neureut, Knielingen und Durlach Schottergärten umgebaut werden.
    Neben Stupferich sollen auch bald in Neureut, Knielingen und Durlach Schottergärten umgebaut werden. Foto: Thomas Riedel

    Die Stadt Karlsruhe macht Ernst. Im Mai hatte sie angekündigt, aktiv gegen Schottergärten auf Privatgrundstücken vorzugehen und machte in Stupferich den Anfang. Zwischen 30 und 40 Haushalte hat sie aufgefordert, ihre Gärten um- oder rückzubauen. Sie setzt damit eine Gesetzesänderung der Landesregierung Baden-Württemberg um. 

    Bisher 28 Grundstücke in Stupferich umgebaut

    Konkret heißt das: Im Karlsruher Höhenstadtteil wurden 18 Grundstücke mit Schottergärten beanstandet. Bei 16 davon wurde der Umbau bereits abgeschlossen.

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    Foto: Thomas Riedel

    Auf 17 weiteren Grundstücken wurden andere bauliche Anlagen wie gepflasterte Flächen und damit die einhergehende Beseitigung der Vorgartenbegrünung beanstandet. In zwölf Fällen wurde bisher umgebaut, wie die Stadt Karlsruhe auf Anfrage von ka-news.de mitteilt. 

    Doch damit nicht genug: Wie angekündigt geht die Stadt nun auch auf Bürger in anderen Stadtteilen zu und fordert sie ebenfalls zum Rück- oder Umbau nach. 

    Knielingen und Durlach kommen als Nächstes

    So wurden in Neureut 44 Grundstücke beanstandet, von denen 37 bisher umgestaltet wurde. "In 29 weiteren Fällen wurden andere bauliche Anlagen im Vorgarten und damit die einhergehende Beseitigung der Begrünung beanstandet, hier konnten 21 Fälle zum Abschluss gebracht werden", erklärt die Stadt. 

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    Foto: Thomas Riedel

    Und die nächsten Stadtteile wurden auch schon ins Visier genommen: In Knielingen und Durlach möchte die Stadt "demnächst" ebenfalls auf Schottergärtenbesitzer zugehen. 

    Ziel der Umbauten sei weiterhin die Erhöhung der Biodiversität und des Klimaschutzes. "Dass die reine Schotterwüste sowohl für den Erhalt der Biodiversität als auch für den Klimaschutz im höchsten Maße kontraproduktiv ist, ist ebenso unbestritten wie, dass natürliche oder naturnahe Steingärten ein wertvolles Refugium für darauf spezialisierte Tier- und Pflanzenarten darstellen", so das baden-württembergische Umweltministerium.

    Bei Bürgern "mangelndes Problembewusstsein erkennbar"

    In Karlsruhe sollen die Schotterwüsten also nach und nach verschwinden. Bei den Bürgern scheint diese Maßnahme scheinbar nicht gut anzukommen, wie die Stadt gegenüber ka-news.de erklärt.

    Schottergärten sehen modern aus und wirken pflegeleicht.
    Schottergärten sehen modern aus und wirken pflegeleicht. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/dpa-tmn

    Denn: "Bei den betroffenen Bürgern ist ein mangelndes Problembewusstsein erkennbar. Sie entscheiden sich aus ästhetischen oder praktischen Gründen für die Anlagen und bauen diese häufig auch bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht freiwillig zurück", heißt es.

    Zudem bestehe die Sorge einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Grundstückseigentümern mit vergleichbaren Anlagen. Entsprechend bemerke die Stadt zu Beginn der Maßnahmen einen Widerstand, der erst nachlasse, wenn in der Nachbarschaft nach und nach ebenfalls mit der Umgestaltung begonnen werde. 

    Anwohner zeigen Schottergärten an

    Zusätzlich bestehe laut Stadt der Bedarf nach weiteren Gesprächen, in denen die Rechtslage und die Hintergründe der rechtlichen Vorschriften geklärt werden. Auch durch diese Gespräche würden sich Unklarheiten beseitigen lassen. 

    "Gleichzeitig werden immer wieder bestehende Schottergärten von Anwohnern angezeigt, verbunden mit der Bitte, hiergegen vorzugehen. Zudem erreichen uns auch einige positive Rückmeldungen aus den Gebieten, in denen durch unser Vorgehen bereits einige Bodenversiegelungen zurück gebaut und stattdessen begrünte Flächen geschaffen wurden", so die Stadt abschließend.

    Bei der Kontrolle der Gärten geht das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe folgendermaßen vor:

    1. Festlegung des betroffenen Gebiets
    2. Systematische Erfassung des rechtswidrigen Baubestands in diesem Gebiet durch Luftbilder, Baukontrollen, Dokumentation des Zustandes und des Errichtungszeitraumes, Rechtsgrundlagenermittlung (zum Beispiel: Auflagen der Bebauungspläne)
    3. Prüfung benannter Referenzfälle
    4. Behandlung der erfassten Fälle nach einem der Sachlage angepassten Konzept mit der Verwendung rechtlich zulässiger Differenzierungskriterien (Beispiel: die Größe, die Nutzung, das Alter oder die Auffälligkeit der Anlage)
    • Es werden Kriterien aufgestellt, um innerhalb der Gebiete eine Reihenfolge des Aufgreifens festzulegen, falls dies aufgrund der Vielzahl der Fälle notwendig ist 
    • Verstöße gegen Festsetzungen im Bebauungsplan werden vorrangig vor Verstößen gegen §§ 9 Abs. 1 LBO i.V.m. §21a NatschG und gebietsweise aufgegriffen.
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