Mitte Juli wurden das letzte Mal die Boxen angeworfen, seitdem sind die Türen des Techno-Clubs "Karl Kinski" geschlossen. Für viele Besucher geht damit ein Stück Clubkultur verloren, was sie in der Petition "Rettet das Karl Kinski" zum Ausdruck bringen. Denn der Club sei ein "Treffpunkt für alle Altersgruppen und sozialen Schichten und Entfaltungsort lokaler Musiker und DJs".
Mittlerweile sind schon über 2.000 Unterschriften zusammengekommen. Sogar bekannte Szene-DJs, die bereits im Karl Kinski spielten, teilten die Petition in den sozialen Medien
Warum ist das Karl Kinski geschlossen?
Doch wie so häufig bei Clubbetrieben, war es die Lautstärke, die zur Schließung führte. Denn im selben Gebäude wie das Karl Kinski befindet sich seit 2019 auch ein Hotel. Dessen Besitzer beschwerte sich bereits mehrfach über Lärmbelästigung durch Bässe und die damit verbundenen Vibrationen.
Wie die Club-Inhaberin im Gespräch mit der Redaktion erläutert, soll in den Schlafzimmern eine Lautstärke von bis zu 50 Dezibel festgestellt worden sein - dafür habe der Hotelbesitzer auch eine Mietminderung erhalten.

Das Resultat: Nach mehreren Beschwerden ließ die Stadt Karlsruhe der Karl Kinski-Chefin eine Verfügung zukommen. Der Club dürfe während des Betriebs einen Wert von 25 Dezibel nicht überschreiten. Ein Wert, der bei einem Techno-Club unmöglich einzuhalten sei, meint die Besitzerin.
"Man müsste entweder auf Zimmerlautstärke drehen, oder das Gebäude für Kosten im sechsstelligen Bereich zu einem Betonbunker umbauen. Ich sah mich dadurch gezwungen, meinen Laden vorerst zu schließen", erklärt sie im Gespräch mit ka-news.de.
Hotelbesitzer hat keinen Hinweis auf der Homepage
Ein weiterer Punkt: Laut Inhaberin habe sie dem Hotelbesitzer nahegelegt, einen entsprechenden Verweis auf seiner Webseite einzupflegen, um die Gäste über den Clubbetrieb zu informieren - was er nicht tat. Für die Karl Kinski-Chefin unbegreiflich.

"Das Karl Kinski ist mein Herzensprojekt. Ich habe so viel Arbeit und Leidenschaft in den Club gesteckt, neben meinem Hauptberuf als Krankenschwester. Ich habe Nächte im Bauschutt verbracht und er beschwert sich seit seinem Einzug bei der Stadt über Geldeinbußen und die gestörte Nachtruhe seiner Gäste", erzählt sie wütend.
Doch auch die Stadt sieht die Inhaberin in der Verantwortung, wie sie im Gespräch mit ka-news.de weiter ausführt: "Wie kann man überhaupt erst eine Genehmigung für einen Hotelbetrieb erteilen, wenn sich im selben Gebäude ein Club befindet?"
Inhaberin fühlt sich unfair behandelt, Stadt bezieht Stellung
Die Stadt Karlsruhe äußerte auf Nachfrage der Redaktion, dass der Betrieb eines Hotels und einer Diskothek in einem Gebäude baurechtlich zulässig sei. Ein Mitbestimmungsrecht von Nachbarn gebe es nicht. Personen, die einen Beherbergungsbetrieb eröffnen, müssten lediglich ein Gewerbe anmelden - dies sei 2019 im Fall der Hoteleröffnung erfolgt.

"Dennoch gibt es im nachbarschaftlichen Verhältnis durchaus Vorgaben", merkt die Stadt an, vor allem beim Lärmschutz. Sowohl neue als auch bereits bestehende Betriebe müssten sich an die geltenden Lärmschutzbestimmungen halten.
Bei Überschreitung der Lärmrichtwerte sei die Stadt dazu verpflichtet, die Nachbarschaft vor weiteren Immissionen zu schützen. Diesem Auftrag seien sie mit der Verfügung nachgekommen. Ein "Club-Verbot" habe die Stadt nicht erteilt.
"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurde selbstverständlich nicht der Betrieb des Clubs untersagt, sondern ausschließlich die Einhaltung der Lärmgrenzwerte eingefordert", gibt die Stadt zu Protokoll. Bedeutet: Entweder muss das Karl Kinski die Musik leiser drehen oder den Schallschutz verbessern.

Doch nach Angaben der Stadt hätte sich die Inhaberin nach dem Verfügungserhalt nicht mehr bei der Stadt gemeldet. Sie habe jedoch zum 1. August ihr Gewerbe abgemeldet.
"Hinzuweisen ist lediglich darauf, dass die Betreiberin bisher nicht auf dem regulären offenstehenden Rechtsweg gegen die Auflagen vorgegangen ist", so die Stadtverwaltung gegenüber ka-news.de. Über die Petition habe die Stadt Kenntnis, bezieht dazu jedoch keine öffentliche Stellung. "Das wird dann gegebenenfalls fachlich in einem Petitionsverfahren nachgeholt", heißt es gegenüber ka-news.de.
Wie lange hat die Inhaberin noch Zeit, die Verfügung umzusetzen?
Die Stadt antwortet darauf folgendermaßen: "Die Verfügung zur Einhaltung der Lärmrichtwerte wirkt sofort und gilt auf unbestimmte Zeit. Die Betreiberin wurde im Vorfeld gemäß den rechtlichen Vorgaben zur geplanten Verfügung angehört, deshalb waren ihr die Maßnahmen schon bekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Verfügung lediglich konkret wiederholt, was bereits durch die einschlägigen Lärmschutzregelungen gilt. Auch ohne Verfügung müssten diese Regelungen beachtet werden."