Am Dienstag kamen um 15.30 Uhr die neuen Stadträte im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz zur sogenannten konstituierenden Sitzung zusammen. Die neuen Mitglieder des Gemeinderates entscheiden bis 2029 über Karlsruher Themen.

Sitzverteilung im neuen Gemeinderat
Rund 225.000 Wahlberechtigte waren bei der Kommunalwahl 9. Juni 2024 dazu aufgerufen, die Mitglieder des Gemeinderats sowie der Ortschaftsräte für die nächsten fünf Jahre neu zu wählen.
Die Sitzverteilung ist wie folgt
- Grüne: 12 Sitze
- CDU: 10 Sitze
- SPD: 6 Sitze
- AFD: 5 Sitze
- Die Linke, FDP, KAL und Volt: Jeweils 3 Sitze
- FW KA, FÜR und Die PARTEI: Jeweils einen Sitz

Neue Fraktionen ab 2024
Als Fraktion agieren ab 2024 neu:
- Karlsruher Liste (zuvor nur mit 2 Sitzen vertreten)
- Volt (neu im Gemeinderat)
- AfD (zuvor mit 2 Sitzen vertreten, nachdem Ellen Fenrich kurz nach der Kommunalwahl 2019 aus der Partei ausgetreten ist)
Zu einer neuen Fraktion haben sich folgende Parteien und Wählervereinigungen zusammengefunden:
Als Fraktion gelten Gruppierungen ab drei Stadträten. Es gehen damit Vorteile einher: Sie können Anträge stellen und erhalten auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen für ihre Gemeinderatsarbeit.
Die Tagesordnung der ersten Sitzung
- An erster Stelle stand die Verpflichtung der gewählten 48 Stadträte. Wer ist neu dabei, wer ausgeschieden? Das gibt es hier Nachzulesen.
- Im Anschluss entschied das Gremium, wer künftig in überregionalen Gremien vertreten sein wird. (Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Nachbarschaftsverband Karlsruhe)
- Darüber hinaus stand die Änderung der Hauptsatzung sowie die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats an.
- Zudem wurden die gemeinderätlichen Ausschussmitglieder gewählt sowie die Ortsvorsteher von Durlach, Wettersbach, Hohenwettersbach und Wolfartsweier.
Die Ausschüsse
Wer ist in welchem Ausschuss. Einen Überblick gibt es in den Beschlussvorlagen unter https://www.karlsruhe.de

ka-news Hintergrund: Was macht eigentlich der Gemeinderat?
Der Gemeinderat entscheidet über viele Angelegenheiten, die eine Stadt und deren Bürger direkt betreffen. Auch wenn er auf ersten Blick des Anschein eines Parlamentes hat, ist er keines: Denn er zählt - wie auch der Bürgermeister - zur Gemeindeverwaltung.
Einigen Aufgaben - den Pflichtaufgaben - muss der Gemeinderat nachkommen. Dazu gehören zum Beispiel die Abwasserbeseitigung, Feuerwehr oder das Durchführen der Gemeindewahlen. Diese Aufgaben werden dem Gemeinderat von Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben. Auch für das Meldewesen und Standesamt ist die Gemeinde zuständig.
Sind diese Pflichtaufgaben erfüllt, kann der Gemeinderat seinen freiwilligen Aufgaben nachkommen. Diese freiwilligen Aufgaben sind das Herzstück der Kommunalpolitik, denn hier geht es um die Lebensqualität in der Stadt: Beispielsweise um die Parks und Grünflächen, Theater, Museen und Schwimmbäder.
Da der Gemeinderat - gerade in einer so großen Stadt wie Karlsruhe - sehr vielen Aufgaben nachkommen muss, kann er Ausschüsse einsetzen: In diesen Arbeitsgruppen ist nur ein Teil des Gemeinderates vertreten. Manche Ausschüsse sind beratend und sprechen eine Empfehlung an den Gemeinderat aus, andere Ausschüsse sind beschließend und können Entscheidungen treffen.