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Karlsruhe: Natur vs. Verkehr: Zerstört eine zweite Rheinbrücke die Uferlandschaft?

Karlsruhe

Natur vs. Verkehr: Zerstört eine zweite Rheinbrücke die Uferlandschaft?

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    Natur vs. Verkehr: Zerstört eine zweite Rheinbrücke die Uferlandschaft?
    Natur vs. Verkehr: Zerstört eine zweite Rheinbrücke die Uferlandschaft? Foto: Thomas Riedel

    Der BUND und die Stadt Karlsruhe wollen gegen eine  zweite Rheinbrücke  klagen und berufen sich dabei auf eine fehlende Alternativen-Prüfung, Landschaftsverbrauch und verkehrliche Nachteile: Beide Parteien favorisieren eine Ersatzbrückenlösung und lehnen die geplante Nordbrücke ab.

    Der BUND will seine Klage zudem auf naturrechtliche Belange stützen: Die neue Trassenführung verursache "erhebliche Beeinträchtigungen für streng geschützte Tierarten und insbesondere europäische Schutzgebiete auf der linken Rheinseite".

    Gebiet ist auch auf europäischer Ebene geschützt

    Was aber macht denn nun den Rhein bei Karlsruhe und seine Uferlandschaft so schützenswert? Fakt ist: Die Uferzone des Rheins zwischen Karlsruhe und Philippsburg ist seit vielen Jahren ein Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet) und wird damit auch politisch – auf europäischer Ebene – als schützenswert eingestuft.

    Gerade auf der rheinland-pfälzischen Uferseite finden schilfbrütende Vogelarten mittlerweile selten gewordene Rückzugsorte. "Das Aussterben von Arten werde mit der aktuellen Planung in Kauf genommen", ist sich der BUND sicher und will nun länderübergreifend gegen die Idee einer zweiten, nördlichen Rheinbrücke vorgehen. Vogelarten wie die Zwergdommel oder der Purpurreiher seien durch die Planungen extrem gefährdet.

    Bäume, Sträucher, Schilf und Kräuter

    Die Uferlandschaft des Rheins bei Karlsruhe steht heute für naturnahe und regenerierbare Auen- und Feuchtwälder, großflächige Reste eines Auenreliefs wie Mäanderbögen, alte Rheinläufe mit Niedermoorbildung, Uferwälle, Schluten, Altarme, Kiesrücken alter Rheinsysteme gibt es hier.

    Damit verbunden ist eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt, die nach Einschätzung der Naturschützer durch den Bau einer zweiten Rheinbrücke gefährdet sei. Es gibt hier bedeutende Vorkommen so genannter Stromtalarten wie der in Mitteleuropa extrem selten gewordenen Gänsekresse (Arabis Nemorensis) oder der Iris Spuria auch seltene und geschützte Wasserpflanzen sind am Rhein noch zu finden.

    Vögel rasten und brüten am Rhein

    Zudem gehört die Rheinniederung bei Karlsruhe zu den Vogelrastgebieten von internationaler Bedeutung. Hier lebt der Schwarzmilan, außerdem ist das Gebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete für Blaukehlchen, Beutelmeise, Drosselrohrsänger und Krickente in Baden-Württemberg. Seltene Amphibien, wie der Moorfrosch und die Knoblauchkröte sind hier noch anzutreffen. Nicht zuletzt beherbergt die Rheinlandschaft bei Karlsruhe eines der bedeutendsten Eisvogelvorkommen.

    Und dieses paradiesische Idyll für Tier und Mensch ist nun gefährdet durch den Bau einer zweiten, nördlich von Karlsruhe gelegenen, Rheinbrücke. Die Naturschützer sind sich jedoch einig, dass dieser einzigartige Lebensraum nicht aufs Spiel gesetzt werden darf und wollen weiter für seinen Erhalt kämpfen.

    ka-news Hintergrund:

    Über die aktuelle Rheinbrücke Maxau fahren täglich 80.000 Fahrzeuge - sie muss im Sommer 2018 mehrere Monate saniert werden. Bereits vor über fünf Jahren haben die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Verfahren für den Bau einer Zweiten Rheinbrücke angestoßen. Seither wird viel über die Notwendigkeit einer neuen Brücke gestritten. Die Stadt Karlsruhe hatte sich bereits in der Vergangenheit kritisch zu den Plänen für eine zweite Rheinbrücke geäußert.

    Aktuell favorisiert die Stadtverwaltung zwei Varianten: Eine neue Brücke, die nördlich an die bestehende Rheinbrücke angrenzt (sogenannten Variante D2) und eine neue Brücke zwischen der bestehenden Eisenbahnbrücke und der existierenden Straßenbahnbrücke (sogenannte Variante D1). Sie reichte im Januar 2018 Klage gegen die bestehenden Planungen der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein. Der zuständige Anwalt rechnet hier frühestens mit einer Entscheidung im Frühjahr 2019. Die Planungen für den Bau der zweiten Brücke können dennoch weitergehen.

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