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Karlsruhe: Klage gegen zweite Rheinbrücke: Belastung statt Entlastung für Karlsruhe

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Klage gegen zweite Rheinbrücke: Belastung statt Entlastung für Karlsruhe

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    Wird zwischen die beiden bestehenden Brücken eine weitere Brücke gebaut? Eine Variante, welche die Stadt untersucht haben möchte.
    Wird zwischen die beiden bestehenden Brücken eine weitere Brücke gebaut? Eine Variante, welche die Stadt untersucht haben möchte. Foto: Thomas Riedel

    Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat seine Pläne für eine zweite Rheinbrücke, 1,4 Kilometer nördlich der bereits bestehenden, im September veröffentlicht. Doch die Stadt Karlsruhe ist damit nicht einverstanden, die Forderungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt, und hat deswegen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht . Der Gemeinderat hatte im Dezember der Klage zugestimmt . Am Freitag wurde die Klage-Begründung fristgerecht an das Verwaltungsgericht in Mannheim zugestellt.

    Die Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich von der aktuellen Rheinquerung und bis zur B10-Anschlussstelle westlich von Knielingen gebaut werden. Die Baukosten für beide Abschnitte werden laut Regierungspräsidium vom Bund getragen und liegen bei rund 107 Millionen Euro.

    Alternativen wurden nicht ausreichend berücksichtigt

    Konkret beanstandet die Stadt an den Planungen, dass die Alternativen, eine Brücke zwischen den Brücken (Variante D1) und eine Ersatzbrücke (Variante D2) nicht ausreichend geprüft wurden. Weiter gebe es keine verbindliche Zusage für einen  Anschluss an die B36 und das Verkehrsproblem auf der Südtangente werde verstärkt. Zuletzt wäre der letzte offene Zugangspunkt der Stadt zum Rhein und damit der nördliche Rheinpark verbaut.

    Die Varianten in der Übersicht:

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    Am Freitag hat Oberbürgermeister Frank Mentrup die Bedeutung der Klage bei einem Pressetermin nochmals unterstrichen: "Wir sehen gute Gründe, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten, weil die verkehrlichen Probleme unserer Region mit dieser Planung nicht behoben, sondern verschärft werden." Er rechnet damit, dass die Klage der Stadt Erfolg haben wird. So würde die Brücke zu einer linksrheinischen Entlastung führen, rechtsrheinisch allerdings das Problem verschlimmern.

    Andere Variante ist schwieriger, hat aber mehr Vorteile

    Mit der Klage will die Stadt erreichen, dass die Planungen aktualisiert werden und im idealen Fall von der Variante B3 abgewichen wird. Stattdessen solle die, wenn auch technisch höchst schwierige, Variante D2 durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine neue Brücke, die nördlich angrenzend an die bestehende Rheinbrücke entstehen soll. Auch die Variante D1, also die Brücke zwischen der Eisenbahnbrücke und der Straßenbrücke, sei laut Mentrup der nördlichen Variante B3 vorzuziehen.

    Der Vorteil der Variante D2 sei, dass alle verkehrlichen Ziele - nämlich die Redundanz für den Wörther Trog, die Vorlandbrücke und den Brückenkörper selbst - erreicht werden können. Weiter wäre sie umweltverträglicher, würde weniger städtische Grundstücke in Anspruch nehmen und den Landschaftspark Rhein weniger beeinträchtigen. Dem gegenüber steht der Nachteil, dass fünf Wohnhäuser auf der pfälzischen Seite weichen müssten.

    Rechtanwalt Armin Wirsing (links) und Oberbürgermeister Frank Mentrup (rechts) bei der Pressekonferenz zur Klage gegen die zweite Rheinbrücke.
    Rechtanwalt Armin Wirsing (links) und Oberbürgermeister Frank Mentrup (rechts) bei der Pressekonferenz zur Klage gegen die zweite Rheinbrücke. Foto: Julia Zok

    Wo genau diese Brücke entstehen soll, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Das ist einer der Kritikpunkte, dass eben diese Variante nicht genau genug untersucht wurde. Allerdings, und da ist sich die Stadt sicher, ist sie umsetzbar und sogar ein Anschluss an die B36 sei möglich.

    B36-Anschluss soll auf jeden Fall kommen

    Neben der Änderung des Brückenstandorts verfolgt die Klage auch das Ziel, eine Anbindung der B36 zu erwirken - und zwar gleichgültig, ob es die Variante B3 oder D2 wird. Denn nur so könne der Druck von der für Karlsruhe so wichtigen Verkehrsader genommen werden. Für diesen Anschluss sieht Mentrup auch eine Mehrheit im Gemeinderat, der darüber abstimmen müsste.

    Bis es aber soweit ist, dass der Verkehr flüssiger über den Rhein kommt, wird noch viel Zeit vergehen. Zwar hat die Klage keine aufschiebende Bedeutung, doch bis eine eindeutige Rechts-Situation besteht, werden keine baulichen Schritte unternommen. Der für die Klage verantwortliche Anwalt Armin Wirsing rechnet damit, dass es frühestens im Frühjahr 2019 zu einer Entscheidung kommen wird. Zuvor würde noch eine Klage-Erwiderung des Regierungspräsidiums und darauf eine Stellungnahme der Stadt folgen. Aber auch trotz Klage können die Planungen für die neue Rheinbrücke weitergehen.

    ka-news Hintergrund:

    Vor über fünf Jahren haben die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Verfahren für den Bau einer Zweiten Rheinbrücke angestoßen. Seither wird viel über die Notwendigkeit einer neuen Brücke gestritten. Die Stadt Karlsruhe hatte sich bereits in der Vergangenheit kritisch zu den Plänen für eine Zweite Rheinbrücke geäußert.

    2011 hatte sich die Fächerstadt in einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren gegen die Planung der Brücke ausgesprochen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags wiederum hatte sich im Juni hinter den Bau der Brücke und der Anbindung an die B36 gestellt. Über die aktuelle Rheinbrücke Maxau fahren täglich 80.000 Fahrzeuge - sie muss im Sommer 2018 mehrere Monate saniert werden.

    Alle Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss gibt es unter folgendem Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/Ref24/Seiten/B10-2-Rheinbruecke.aspx

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