Die Stadtverwaltung hat den über 500-Seiten-starken Planfeststellungsbeschluss von einer Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Die Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich von der aktuellen Rheinquerung und bis zur B10-Anschlussstelle westlich von Knielingen gebaut werden. Hierzu wurde auf baden-württembergischer Seite ein entsprechender Planfestellungsbeschluss vom Regierungspräsidium erlassen.
Ein Erlass auf rheinland-pfälzischer Seite soll bald folgen: "Mit einem Beschluss auf der rheinland-pfälzischen Seite kann noch in diesem Jahr gerechnet werden", so der zuständige Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz gegenüber ka-news.
Was stört die Stadt an der Planung?
Der Planfeststellungsbeschluss erscheint der Stadtverwaltung als "durchaus angreifbar", heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage - eine Klage könnte "nicht ohne Aussicht auf Erfolg sein". Ziel der Klage ist entweder die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder eine entsprechende Ergänzung, dass ein B36-Anschluss verpflichtend gebaut wird. Die Stadt Karlsruhe stören an der aktuellen Planung vor allem folgende Punkte:
- Prüfung der Alternativen ("Brücke zwischen den Brücken" und Ersatzbrücke) nicht ausreichend
- Keine rechtlich verbindende Zusage zur zeitgleichen Realisierung einer B36-Anbindung an die Rheinbrückentrasse. (Stadt lehnt den Verweis des Teilabschnitts in ein separates Planfeststellungsverfahren ab.)
- Verkehrsproblem aus der Südtangente wird verstärkt.
- Der Landschaftsverbrauch geht zulasten der Stadt: Letzte offene Zugangsmöglichkeit zum Rhein wird verbaut, der nördliche Teil des Rheinparks wird entwertet.
So argumentiert die Stadt
Die Stadtverwaltung hatte sich im September bereits das Okay des Gemeinderats für eine fristwahrende Klage eingeholt. Diesen Vorratsbeschluss hat die Stadt nicht benötigt. Die Klagefrist wurde durch eine erneute Auslegung des Planfeststellungsbeschluss auf den 2. Januar 2018 verschoben, sodass nun der Gemeinderat innerhalb der Frist entscheiden kann, ob eine Klage erhoben werden soll oder nicht.
Die Stadt stützt ihre Klage auf folgende Punkte:
- eine Brücke im Bestandstrassenbereich ist aus Gründen der Umweltverträglichkeit gegenüber der planfestgestellten Trasse die vorzugswürdigere, allerdings wurde diese nicht hinreichend untersucht.
- die Trassenführung stößt aus artenschutzrechtlichen Gründen auf beiden Seiten des Rheins auf unüberwindliche Hindernisse und ist folglich so nicht realisierbar.
- die Abschnittsbildung ist mangels erforderlichen Anschlusses an die B36 fehlerhaft.
- die umfangreiche Inanspruchnahme städtischer Flächen für eine nicht vorzugswürdige Trasse ist abwägungsfehlerhaft.
Zweite Rheinbrücke Karlsruhe
- PDF-Download: Planfeststellungsbeschluss Regierungspräsidium
- PDF-Download: Übersichtslageplan (RP) zur zweiten Rheinbrücke
- 2019: Klage gegen zweite Rheinbrücke wird 2019 nicht mehr entschieden
- 2018: Stadt Karlsruhe reicht Klage gegen zweite Rheinbrücke ein
- 2017: Zweite Rheinbrücke: Stadt Karlsruhe will gegen Land klagen
- 2017: Verbände und Pfälzer Politiker üben Kritik
- 2016: Karlsruhe will "Brücke zwischen den Brücken"
- 2016: B36-Anbindung ist weiter unklar
- Historisch: Rheinbrücke feiert 50-jähriges Jubiläum
Gemeinderat entscheidet heute
Die Punkte sollen in einem mündlichen Vortrag in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 12. Dezember, genauer erläutert werden. Im Anschluss an die Debatte erfolgt die Abstimmung der Stadträte für oder gegen eine Klage. ka-news wird vor Ort sein und live berichten.
Die letzte Gemeinderatssitzung findet ab 15.30 Uhr im Bürgersaal des Rathaus statt. Die Sitzungsvorlagen sind unter www.karlsruhe.de/b4/gemeinderat.de zu finden. Interessierte können die Debatte im Gemeinderat von der Empore aus verfolgen.
ka-news Hintergrund:
Vor über fünf Jahren haben die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Verfahren für den Bau einer Zweiten Rheinbrücke angestoßen. Seither wird viel über die Notwendigkeit einer neuen Brücke gestritten. Die Stadt Karlsruhe hatte sich bereits in der Vergangenheit kritisch zu den Plänen für eine Zweite Rheinbrücke geäußert.
2011 hatte sich die Fächerstadt in einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren gegen die Planung der Brücke ausgesprochen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags wiederum hatte sich im Juni hinter den Bau der Brücke und der Anbindung an die B36 gestellt. Über die aktuelle Rheinbrücke Maxau fahren täglich 80.000 Fahrzeuge - sie muss im Sommer 2018 mehrere Monate saniert werden.
Alle Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss gibt es unter folgendem Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/Ref24/Seiten/B10-2-Rheinbruecke.aspx



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