Wird Martin Müller wieder Vizepräsident des KSC? Das Landgericht Karlsruhe gibt nun eine ganz klare Antwort: Nein.
10.30 Uhr: Gericht stellt eine Zerrüttung des Präsidiums des KSC fest
Das Gericht findet ganz klare Worte zu der Abwahl: Weite Teile der Führungsebene seien überzeugt, dass Martin Müller die Verschwiegenheit gebrochen habe. "Eine weitere Zusammenarbeit mit Müller sei dem Verein nicht zumutbar."
10.15 Uhr: Darum sei die Abwahl rechtens
Die Mitgliederversammlung soll keine relevanten Fehler gehabt haben. Weiter erklärt das Gericht, der Beschluss des Mitgliederrates sei zulässig und er habe mit der Einberufung der Versammlung, seine Kompetenzen nicht überschritten. Der Mitgliederrat soll laut Satzung des KSC den Vorstand überwachen, dieser Funktion sei er damit nachgekommen und das dürfe er auch.
Außerdem habe nicht der Mitgliederrat hat über die Abberufung entschieden sondern eine Mitgliederversammlung einberufen, die darüber abgestimmt hat.
5. April, 10 Uhr: Das Urteil ist gefallen
Das Landgericht hat zur Urteilsverkündung am 10 Uhr gerufen. Das Gericht weist den Antrag zurück.
26. März, 13.20 Uhr: Verhandlung geschlossen, Gericht verkündet die vorläufige Entscheidung am 5. April
Die vorsitzende Richterin Christina Walter erklärt abschließend: "Sollte im Sinne des Antragsstellers entschieden werden, wird Müller bis zum rechtkräftigen Entschluss bei der Hauptversammlung, die Stellung als Vizepräsident beim KSC behalten."

13 Uhr: Gegenseite bereit "schmutzige Wäsche" gegen Müller auszupacken
Aufgrund der Zerrüttung der Präsidiumsmitglieder habe der Mitgliederrat tätig werden müssen, um so die Funktionsfähigkeit des Vereins weiterhin gewährleisten zu können. Keiner habe zurücktreten, aber auch nicht zusammenarbeiten wollen, so KSC Anwalt Nikolai Jakovou.
"Wenn das alles nicht als wichtiger Grund gilt, muss im Hauptverfahren halt schmutzige Wäsche gewaschen werden, hierzu gäbe es genug Munition gegen Müller", fährt der Anwalt fort.
12.40 Uhr: Antragsteller kritisiert vorgehen des KSC als zu "hemdsärmelig"
Im Vorfeld der außerordentlichen Mitgliederversammlung seien einige wichtige Punkte nicht abschließend geklärt worden. Die Vereinsführung des KSC hätte juristisch relevante Sachverhalte und die Bedenken einiger Mitglieder, beiseite gewischt und somit nicht professionell gehandelt. Begründet Anwalt Daus, den Antrag seines Mandanten.
12.30 Uhr: Gericht schmettert Argumente des Klägers ab
Weiter argumentiert das Gericht: "Die Möglichkeit zur gedeihlichen Zusammenarbeit der Präsidiumsmitglieder war nicht mehr gegeben und somit können auch einzelne Mitglieder abgewählt werden." Außerdem erklärt das Gericht, dass es keine 2/3 Mehrheit dazu brauche. Da dies nicht BGB konform sei.
26. März, 11.52 Uhr: Einschätzung des Gerichts
Da es sich bei dem Antragsteller, Herrn Peter Joas, vertreten von Rechtanwalt Matthias Dau, um ein einfaches Vereinsmitglied handle, habe er auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse, so die Vorsitzende Richterin Christina Walter, zu Beginn der Anhörung. Unter anderem wurden von dem Kläger die virtuelle Übertragung und die Einberufung der außerordentlichen Versammlung beanstandet.
Anwalt Dau will nun für seinen Mandanten eine einstweilige Verfügung erwirken. Mit der die Abberufung Martin Müllers, durch die außerordentliche Mitgliederversammlung, gekippt wird. Das Gericht hat dazu nun eine erste Einschätzung abgegeben.

Da der Vorsitzende des KSC einen entsprechenden Antrag gestellt habe, sei diese Versammlung satzungskonform abgelaufen. Daraufhin sei der Präsident unverzüglich dazu verpflichtet, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. "Hätte er das nicht getan, hätte die Versammlung erzwungen werden können", so die Richterin. Außerdem sei in der Satzung festgelegt, dass solche Versammlungen auch online stattfinden dürfen. Auch in anderen Punkten widerspricht die Einschätzung des Gerichts dem Kläger. Unterm Strich, so das Gericht, liege kein Formfehler bei der Veranstaltung vor.
Hintergrund: Was ist passiert?
Der ehemalige Vize-Präsident Martin Müller wurde am 29. Februar auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung abberufen. In einer solchen Versammlung war nur eine einfache Mehrheit notwendig um Müller seines Amtes zu entheben. In einer ordentlichen Mitgliederversammlung wäre eine zweidrittel Mehrheit notwendig gewesen. Viele KSC-Mitglieder sehen das kritisch. Der Grund zur Abwahl sei nicht ausreichend konkretisiert worden. Ein Mitglied ließ der Kritik nun Taten folgen und erstattete Anzeige.