Dem Karlsruher Gemeinderat liegt am 16. Mai eine Beschlussvorlage zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens um das Landratsamt vor. Dafür werden den Stadträten die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beratungen im Haupt- und Planungsausschuss der Stadt präsentiert. Das Ziel: Die Fortsetzung des Bauvorhabens an der Kriegsstraße gemäß des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs.
Der Beschluss
Es geht um den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz", in der Karlsruhe-Südweststadt. Einerseits wird dem Gemeinderat der derzeitige Stand zur Kenntnis vorgelegt. Auf der anderen Seite steht der Beschluss folgender Maßnahmen.

"Der Gemeinderat beschließt die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens unter der genannten Fassung (14. April 2023). Des Weiteren sollen Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, weiterhin durch das Bürgermeisteramt in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen werden können. Zu diesem Zweck soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes unter Umständen wiederholt werden", so die Beschlussvorlage.
Ebenfalls Teil des vorliegenden Beschlusses ist die Zustimmung der Inhalte des Grundvertrages zum städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis Karlsruhe. Stadt und Landkreis sind in das Bauvorhaben gemeinschaftlich involviert.
Das ist geplant
Zwischen dem entstehenden Neubau und der bereits bestehenden Wohngebäude an der Beiertheimer Allee soll eine "Grüne Mitte" als öffentlich zugängliche Freifläche. Aus der Freiflächenplanung (Stand: 31. März 2023 von lohrer.hochrein) geht der räumliche Umgriff und die geplante Gestaltung der Grünen Mitte und angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen hervor. Das heißt: Neben den Baumaßnahmen an den Gebäuden werden hier die Änderungen der umliegenden Gehwege und freien Flächen festgehalten.
Freiflächenplanung von Stadt und Kreis
Der Landkreis Karlsruhe erklärte sich grundsätzlich bereit, die weitere Planung und Herstellung der im Vertragsgebiet liegenden Flächen zu übernehmen. Der Grundvertrag sieht vor, dass die vorliegende Freiflächenplanung im aktuellen Entwurfsstand die Basis für die folgende Ausführungsplanung bildet, die in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe erarbeitet werden soll.

Die Freiflächenplanung sieht eine Wiederherstellung und Anpassung an die künftigen Nutzungsanforderungen vor. Die Fläche am Ettlinger Tor soll demgegenüber neu als Platz angelegt werden.
Öffentlich nutzbar: die "Grüne Mitte"
Über die konkrete Gestaltung dieses Platzes und die Standards soll der Gemeinderat in einer weiteren Beschlussvorlage entscheiden. Ausgenommen hiervon ist der Platz am Ettlinger Tor. Für diesen wurde ein Gestaltungskonzept erarbeitet, über das aber im Weiteren noch zu beraten sei, erklärt die Stadt.
Gegenüber dem Landkreis bekundete die Stadt Karlsruhe bereits im Frühjahr 2022 den bestimmten Wunsch, dass die Grünflächen in der sogenannten "Grünen Mitte" auch weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar bleiben, wie der Landkreis am 29. April 2022 in einer Mitteilung an die Presse erklärt.
Nachhaltige Maßnahmen: Die "grünen" Areale
Die Kosten für die Herstellung der Grünen Mitte entlang der Beiertheimer Allee trägt der Landkreis Karlsruhe. Bis zur Herstellung wird bis nach der Errichtung des neuen Dienstgebäudes gewartet. Bis zu dessen Fertigstellung werde das Areal der Grünen Mitte als Baustelleneinrichtungsfläche - also für Baugerät, Material und Co. - genutzt.
Die Bereiche
1. Platz am Ettlinger Tor (einschließlich der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche im Übergangsbereich zur Beiertheimer Allee)
Der neue Platz am Ettlinger Tor soll vor dem künftigen Haupteingang des neuen Landratsamtes entstehen. Die frühere Rasenfläche (derzeit noch Baustelleneinrichtungsfläche der KASIG) soll künftig als Zugangsbereich zum Haupteingang des neuen Landratsamtes dienen und die Adressbildung stärken. Gegenüber des Hermann-Levi-Platzes am Badischen Staatstheater soll die Platzfläche neu angelegt - und "höherwertig gestaltet werden. In die Finanzierung und Planung des Bereichs sind die Stadt und der Landkreis Karlsruhe beidseitig beteiligt. Der Landkreis Karlsruhe sei bereit, einen Anteil der Kosten für die Platzgestaltung zu tragen, heißt es in der Beschlussvorlage.
2. Badenwerkstraße - Am Festplatz
Im nördlichen Straßenbereich der Badenwerkstraße – Am Festplatz soll eine Unterbauung realisiert werden. Im Anschluss folgt die Herstellung der Oberflächen entsprechend den neuen Nutzungen in der Erdgeschosszone. Für entfallende Bäume plant der Landkreis Ersatzpflanzungen und trägt die dadurch entstandenen Mehrkosten selbst.
3. Kriegsstraße
Im Zuge der Baumaßnahmen müssen Teile des Gehwegs in der Kriegsstraße in Anspruch genommen werden. Sobald die Baustelleneinrichtungen nicht länger auf die Flächen angewiesen sind, soll der Bereich wiederhergestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis Karlsruhe in voller Höhe.
Die weiteren Maßnahmen
Dach- und Fassadenbegrünung
Ergänzend zum Bebauungsplan sind Regelungen zur Dach- und Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen vorgesehen. Außerdem sieht der Grundvertrag zur Baumaßnahme weitere Regelungen zur klimaangepassten Oberflächengestaltung und Beschattungen von Außenflächen vor.
Niststätten
Als Ausgleich für den Verlust eines Wanderfalkenhorstes am ehemaligen Landratsamt soll eine neue Niststätte errichtet werden. Dies soll an einem dafür geeigneten Ort auf Flächen des Landkreises geschehen - spätestens zwei Jahre nach Beseitigung des Falkenhorstes.
Vogelschutz vor Glasflächen
Schließlich ist zum Bauantrag ein Konzept zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von Vögeln an den außen liegenden Glasflächen der Gebäude vorzulegen.
Stellplätze und Ladestationen
Für das anstehende Baugenehmigungsverfahren wird ein Stellplatzschlüssel für Autos und Fahrräder festgelegt. Entsprechend der Mobilitätsplanung der Stadt Karlsruhe stattet der Landkreis jeden Stellplatz der neuen Tiefgarage mit entsprechender Ladeinfrastruktur für E-Autos aus. Die Anforderungen gingen über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hinaus, so die Beschlussvorlage.
Grund der Baustelle: Abriss statt Sanierung
Der ursprüngliche Gebäudekomplex bestand aus Hochhaus, Lang- und Zwischenbau, Casinogebäude sowie Tiefgarage und wurde 1965 in Betrieb genommen. Seit 1997 ist er Eigentum des Landkreises.

Das baufällige Gebäude sei für eine Sanierung bis auf den Rohbau abzutragen. Die Verantwortlichen entscheiden sich für den Abriss.
Mehrere Bauphasen
In einem dreistufigen Prozedere soll zunächst der Langbau abgetragen werden. Neben dem bestehenden Hochhaus wird dann ein neues Gebäude mit zusätzlichen Nutzflächen sowie Tiefgarage errichtet.

In einem zweiten Schritt soll dann das bestehende Hochhaus abgetragen werden. Abschließend sind zusätzliche Wohnbauten auf dem Grundstück angedacht, so der Beschluss des zuständigen Gremiums.
Eine erste Kostenschätzung für das Bauvorhaben beläuft sich im Jahr 2018 auf rund 100 Millionen Euro, wie das Landratsamt in einer Mitteilung an die Presse am 2. Dezember 2018 erklärt. Die Kosten werden in der zehnjährigen Finanzplanung des Landkreises bereits berücksichtigt.
Baupläne werden vorgestellt
Am 2. Juni 2021 stellen Stadt und Landkreis die Pläne für ein 90 Meter hohes Hochhaus vor. Über ein Ausschreiben wurde vorab nach einem geeigneten Architekten für den Neubau des Karlsruher Landratsamtes in der Gartenhalle gesucht.

Aus insgesamt 29 national und international eingereichten Modellen entscheidet sich die 27-köpfige Jury einstimmig für den gemeinsamen Entwurf der Wittfoht Architekten aus Stuttgart und der Lohrer.Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH.
Der Plan:
Neben einem P-förmigen Längsbau, der parallel zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße errichtet wird, zeichnet sich das Modell durch zwei Hochhäuser aus.
- Das neue Landratsamt selbst - 90 Meter hoch. Arbeitsplätze für rund 600 Beschäftigte des Landratsamtes
- Ein mehrgeschossiges Wohnhaus - zwischen 50 und 60 Metern Höhe. Beschließt den Neubau an der Ecke Badenwerkstraße und Hermann-Billing-Straße. Soll die Räumlichkeiten einer Kita, Tiefgarage und Mietflächen für Cafés oder Einzelhandel beinhalten.

Stand Juni 2021 soll der Baustart im Jahr 2024 sein, so Landrat Schnaudigel während der Vorstellung der Pläne. Gerechnet werde zu dem Zeitpunkt mit einer Bauzeit von fünf Jahren.

Die Kosten sind von anfänglich grob geschätzten 100 Millionen auf Schätzungen zwischen 150 Millionen und 200 Millionen Euro angepasst worden.
Kreis und Stadt planen gemeinsam
Seit 28. April 2022 sitzen Landkreis und Stadt Karlsruhe gemeinsam an der Planung. Der Kreistag stimmt einer Absichtserklärung – einem sogenannten Letter of Intent – mit der Stadt Karlsruhe zu. Das Grundstück soll fortan gemeinsam weiter entwickelt werden.
Stand Januar: Abriss läuft
Die Abtragung des alten Langhauses ist Anfang 2023 in vollem Gange. Bereits Ende Januar ist von dem Gebäude nur noch wenig übrig - und der Blick auf die Kaiserstraße geöffnet.

"Die Bauarbeiten laufen schnell, effizient und damit möglichst anwohnerfreundlich ab. Der Abbruch des Gebäudes hat in kürzester Zeit große sichtbare Fortschritte gemacht", so das Landratsamt zu den Maßnahmen. Erste Rückbauarbeiten des Hochhauses sollen im Oktober desselben Jahres folgen. Die dort ansässigen Fachbereiche des Landratsamts ziehen deshalb in das frühere Postgiroamtgebäude in der Kriegsstraße 100 ein.
Aktualisierung, 16. Mai
Der Auslegungsbeschluss findet innerhalb des Gemeindratsplenums eine weitgehende Zustimmung. Besonders die Begrünung in der Mitte zeigt sich als wirksames Argument unter Karlsruhes Entscheidungsträgern. Bedenken gibt es nur vonseiten der Linken, die die unzureichende Wohnmöglichkeiten im Gebäude kritisieren.
Dennoch gibt es eine eindeutige Mehrheit für die Einhaltung der städtischen und landratsamtlichen Vorgaben. Neben 42 positiven Stimmen gibt es nur drei Enthaltungen.