Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Zwei Parteien pro Tag
In Karlsruhe haben 13 Parteien einen oder zwei Kandidaten zur Landtagswahl ins Rennen geschickt. Die Reihenfolge der Vorstellung orientiert sich bei den großen Parteien an ihrer Sitzverteilung in Stuttgart. Anschließend geht es mit den kleineren Parteien in alphabetischer Reihenfolge weiter.
- Bündnis 90/ Die Grünen
- CDU
- SPD
- AFD
- FDP
- Die Linke
- Bündnis C - Christen für Deutschland
- Die Partei
- Freie Wähler
- Klimaliste Baden-Württemberg
- Partei der Humanisten
- Ökologisch-Demokratische Partei/Familie und Umwelt
- Volt Deutschland
Alle Kandidaten im Steckbrief
Ab Dienstag, 2. März, werden wir jeden Tag zwei Listen veröffentlichen, um 10 und 14 Uhr. Ausnahme: Am Montag, 8. März, sollen die Kandidaten von drei Parteien vorgestellt werden. Klicken Sie sich durch die Kandidaten und erfahren Sie unter anderem, warum sie als Abgeordnete in den Landtag einziehen möchten.
- Alexander Salomon - Ute Leidig (Grüne)
- Rahsan Dogan - Katrin Schütz (CDU)
- Anton Huber - Meri Uhlig (SPD)
- Paul Schmidt - Rouven Stolz (AFD)
- Patrik Warren Mahlke - Norman Gaebel (FDP)
- Anna Jahn - Christina Zacharias (Linke)
- Daniela Schlittenhardt (Bündnis C)
- Joshua Stock - Bernd Föhr (Die Partei)
- Rena Thormannn (Freie Wähler)
- Markus Schmoll - Saskia Knipsel de Acosta (Klimaliste BaWü)
- Andreas Schäfer - Sven Haiber (Humanisten)
- Dirk Uehlein - Eike Zimpelmann (ÖDP)
- Fabian Gaukel - Michael Vogtmann (Volt)
- Alexander Buchfink - Dominik Langer (die Basis)
- Philippe Sebastian (WIR2020)
Der Landtag gilt als "Vertreter des ganzen Volkes" und wird alle fünf Jahre von den Bürgern gewählt. Zu seinen Aufgaben zählt vor allem die Gesetzgebung in Baden-Württemberg. Denn: Wie die Regierung auch, hat der Landtag das Recht Gesetze vorzuschlagen - das sogenannte Gesetzesinitiativrecht. Des Weiteren ist der Landtag für die Wahl des Ministerpräsidenten zuständig, kontrolliert die Landesregierung und entscheidet über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder.



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