Das große Stühlerücken in Stuttgart steht an: Alle fünf Jahre wird der baden-württembergische Landtag neu zusammengesetzt. Am 14. März sind daher alle Wahlberechtigten des Landes dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Doch wer zählt hierzu? Und was macht der Landtag eigentlich genau?

1. Was ist der Landtag?

Der Landtag ist die Volks­ver­tre­tung des Landes­ ­Ba­den-Württem­berg mit Sitz in Stuttgart und besteht aus mindestens 120 Abgeordneten, aktuell sind es 143. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt. Baden-Württem­berg ist für die Landtags­wahl in 70 Wahlkrei­se ein­ge­teilt, wovon Karlsruhe zwei Wahlkreise einnimmt: Wahlkreis 27 - Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 - Karlsruhe II (West).

2. Welche Karlsruher Stadtteile gehören zu welchem Wahlkreis?

  • Wahlkreis 27: Beiertheim-Bulach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock und Wolfartsweier
  • Wahlkreis 28: Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Südweststadt und Weststadt

3. Was sind die Aufgaben des Landtages?

Der Landtag ist für folgende Aufgaben zuständig: Gesetzgebung, Wahl des Mi­nis­ter­prä­si­den­ten, Kontrolle der Landesregierung und Haushalts­recht.

Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. | Bild: Sina Schuldt/dpa/Archivbild

4. Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württem­berg wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

5. Wer kann gewählt werden?

Grundsätzlich kann jeder für die Landtags­wahl kandidieren, der wahlbe­rech­tigt und nicht von der Wählbarkeit ausge­schlos­sen ist. Ein Wohnsitz oder gewöhn­li­cher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erfor­der­lich. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen.

6. Wer kandidiert für die Wahlkreise in Karlsruhe?

Die Wahlberechtigten aus den beiden Wahlkreisen von Karlsruhe haben die Wahl aus 22 Landtagskandidaten, die als Abgeordnete in den Landtag gewählt werden können:

  • Ute Leidig und Alexander Salomon (Grüne)
  • Rahsan Dogan und Katrin Schütz (CDU)
  • Anton Huber und Meri Uhlig (SPD)
  • Anna Jahn und Christina Zacharias (Linke)
  • Patrick Warren Mahlke, Norman Gaebel (FDP)
  • Paul Schmidt und Rouven Stolz (AfD)
  • Dirk Uehlein und Eike Zimpelmann (Ökologisch-Demokratische Partei/Familie und Umwelt)
  • Joshua Stock und Bernd Föhr (Die Partei)
  • Rena Thormann (Freie Wähler)
  • Daniela Schlittenhardt (Bündnis C - Christen für Deutschland)
  • Fabian Gaukel und Michael Vogtmann (Volt Deutschland)
  • Markus Schmoll, Tobias Karnbach und Saskia Knispel de Acosta (Klimaliste Baden-Württemberg)
  • Andreas Schäfer und Sven Haiber (Partei der Humanisten)

ka-news.de wird alle Karlsruher Landtagskandidaten in den kommenden Tagen genauer vorstellen.

7. Wer vertritt Karlsruhe aktuell im Landtag?

Aktuell ist Karlsruhe mit zwei Abgeordneten, Ute Leidig und Alexander Salomon - beide von den Grünen - im Landtag vertreten.

Leidig Salomon
Bild: Bildmontage ka-news/Grüne Karlsruhe

8. Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme. Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig. Der Stimmzettel wird den Bürgern an den jeweiligen Wahllokalen ausgehändigt. Dafür muss vom Wähler die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden. 

9. Wie beantrage ich die Briefwahl?

Ab zirka vier Wochen vor dem Wahltag können die Briefwahlunterlagen entweder online, per QR-Code, schriftlich oder persönlich im Karlsruher Briefwahlbüro (Kriegsstraße 100) beantragt werden. Hierfür müssen Name, Wohnanschrift und die Wahlbezirksnummer und Wählernummer angegeben werden. Letztere befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Beantra­gung der Briefwahl kann auch durch eine ­be­voll­mäch­tigte Person erfolgen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Die Antragsstellung muss bis Freitag, 12. März, 18 Uhr, erfolgt sein.

10. Ich will persönlich wählen. Was muss ich im Wahlgebäude wegen Corona beachten?

In den Wahllokalen besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer ­me­di­zi­ni­schen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske, KN95-Maske oder N95-Maske). Des Weiteren sollen die Bürger einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitbringen und 1,5 Meter Abstand zueinander halten.

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Desinfektionsmittel wird vor Ort bereitgestellt. Zudem muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

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