Auf diese Weise wolle man den Wahltag möglichst sicher organisieren, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Blick auf die jüngste Änderung der Corona-Verordnung mit. Darin sind Regelungen zum Infektionsschutz bei Wahlen aufgeführt. Sie gelten neben der Landtagswahl auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide. Dazu zähle auch die Aufforderung an Wähler und Wahlhelfer, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten sowie die Möglichkeiten zur Desinfektion zu nutzen. Das gelte auch für Personen, die beispielsweise die Auszählung verfolgen wollen.
Menschen, die Symptome einer Corona-Infektion - etwa Fieber, trockener Husten oder auch eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns - aufweisen, dürfen demnach nicht im Wahllokal wählen. Das gelte auch für Frauen und Männer, die in den zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Für Menschen, die kurzfristig erkrankten, bestehe bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
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