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Karlsruhe: Kurz die Welt verändern: Haben Petitionen Einfluss auf die Karlsruher Politik?

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Kurz die Welt verändern: Haben Petitionen Einfluss auf die Karlsruher Politik?

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    Die Online-Petition gegen den Bildungsplan der Stuttgarter Landesregierung hat bereits zahlreiche Befürworter.
    Die Online-Petition gegen den Bildungsplan der Stuttgarter Landesregierung hat bereits zahlreiche Befürworter. Foto: Bernd Weißbrod

    Ursprünglich diente eine Petition als politisches Instrument, das Einzelnen und Minderheiten die Chance geben soll, auf Missstände hinzuweisen. Seit dem 18. Jahrhundert sind Petitionen juristisch geregelt und die Möglichkeit zur Eingabe ist im Grundgesetz gesichert.

    Eine Petition ist heute eine Möglichkeit, sich bei politischen Themen Gehör zu verschaffen: Jeder, der mit einem an die Regierung gerichteten Gesuch innerhalb von sechs Wochen mehr als 50.000 Unterstützer auftreibt, muss von der Regierung gehört werden, so die Regel.

    Was bringen Online-Petitionen?

    Auch die Karlsruher Bürger machen eifrig Gebrauch von dem Werkzeug Online-Petition: Wer im Internet sucht, findet zahlreiche Anliegen und Verbesserungsvorschläge. So wird unter anderem der Bau des neuen KSC-Stadions gefordert, an anderer Stelle machen sich Karlsruher für den Erhalt einer Pappelallee oder des denkmalgeschützten Franz-Rhode-Hauses stark.

    Auch das Karlsruher Coffe-Bike wollten Initiatoren einer Online-Petition retten, indem sie freie Platzwahl für den Unternehmer Stefan Kienler forderten - vergebens. Natürlich gibt es auch außergewöhnliche Vorschläge wie beispielsweise das "Verbot von Laubbläsern", das Aufheben des Nachtangelverbots" sowie den Aufrug "Rettet meinen Sohn vor dem Gefängnis". Doch was bringen Online-Petitionen überhaupt?

    Auf den ersten Blick nicht viel: Da es in Karlsruhe keinen Petitionsausschuss gibt, sind Online-Petitionen nicht rechtlich bindend für die Stadt. Einen zuständigen Ausschuss für Petitionen gibt es nur auf Länderebene.  Allerdings geben die Aktionen die Stimmung der Bevölkerung zu einem gewissen Thema wieder.

    So können Karlsruher sich an Entscheidungen beteiligen

    Das bedeutet allerdings nicht, dass den Karlsruhern keine Mittel offen stehen, sich am kommunal-politischen Geschehen zu beteiligen. Eine Möglichkeit hierfür ist ein sogenanntes Bürgerbegehren. Für dieses gelten gewisse Voraussetzungen: Zum einen muss sich um eine wichtige Gemeindeangelegenheit handeln. Bestimmte Sachverhalte sind ausgeschlossen (Negativkatalog) wie beispielsweise auch die aktuelle Haushaltskonsolidierung. Außerdem muss eine bestimmte Mindestzahl von Bürgern (Quorum) diesem zustimmen.

    Der Antrag muss dann schriftlich eingereicht werden und durch den Gemeinderat als zulässig gewertet werden. Lehnt er das Begehren ab, ist ein Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser gilt nur dann als erfolgreich, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen einem bestimmten Teil der Bürgerschaft entspricht. In Baden-Württemberg gelten 30 Prozent. Ist dies erreicht, gilt der Bürgerentscheid wie ein Gemeinderatsbeschluss.

    Ein Beispiel für einen Bürgerentscheid beeinflusst das Leben der Fächerstädter bis heute: die Kombilösung. Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 1996 wurden von der erst danach ins Leben gerufenen Initiative "Stoppt den Stadtbahntunnel" innerhalb von nur vier Wochen etwa 30.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss gesammelt.

    24.473 Unterschriften wurden von der Stadt als gültig anerkannt wurden - und damit etwas mehr als notwendig. 2002 allerdings stimmten dann bei einem weiteren Bürgerentscheid zur "Kombilösung" 56 Prozent der Bürger für das Bauprojekt, das bis heute das Stadtbild Karlsruhes beeinflusst.

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