Laut Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat als "Vertretung der Bürger" und "Hauptorgan der Gemeinde" für die Festlegung der Verwaltung und Entscheidungen über alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Paragraph 24 der GemO definiert die Aufgaben des Gemeinderats folgendermaßen: Er überwacht die Ausführung der Beschlüsse des (Ober)Bürgermeisters und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Aufgrund ihrer beratenden und beschließenden Funktion, werden die Mitglieder des Gemeinderats auch als Stadträte bezeichnet. Um ihre Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, besitzt jeder Stadtrat ein Anfrage- und Antragsrecht. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, den Stadträten auf entsprechende Anfrage, Informationen über alle Gemeindeangelegenheiten zukommen zu lassen - auch für Themen, die zum Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters gehören.
Gemeinderat erlässt Satzungen, keine Gesetze
Wenn Gemeinderat und Oberbürgermeister im Bürgersaal des Rathauses zusammentreffen, um über die aktuellen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Belange der Stadt zu beraten, geschieht dies nach einer zuvor festgelegten Tagesordnung. Diese besteht aus drei Teilen: Beschlussvorlagen, Anträgen und Anfragen.
Generell erlässt der Gemeinderat keine formellen Gesetze, sondern für das Gemeindegebiet geltende Satzungen. Das heißt, in der Hierarchie des Bundesrechts sind ihnen die Normtypen Rechtsverordnungen, einfache Bundesgesetze und die Verfassung übergeordnet.
Was kommt auf die Tagesordnung?
- Den Löwenanteil einer Gemeinderatssitzung stellen die Beschlussvorlagen dar: Diese legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. In der Regel wurden sie nichtöffentlich in einem Ausschuss vorberaten. "Die Ursprünge solcher Themen sind unterschiedlicher Natur, ergeben sich meist aus zuvor gefassten Planungen, Konzepten und Vereinbarungen, aus dem städtischen Geschehen, aus der Arbeit der Verwaltung, aber auch aus Anträgen aus dem Gemeinderat heraus", so ein Sprecher der Stadt.
- Anträge sind im Ablauf einer Gemeinderatssitzung nach den Beschlussvorlagen vorgesehen und werden von den Fraktionen gestellt. Die Verwaltung gibt zu diesen jeweils eine Stellungnahme ab. Entweder erklärt sich der Gemeinderat mit der Stellungnahme einverstanden oder es wird über den Antrag abgestimmt - oder er wird einem Ausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
- Zum Ende einer jeden Versammlung des Stadtparlaments werden die Anfragen behandelt: Zu den Anfragen von einzelnen oder mehreren Gemeinderatsmitgliedern nimmt die Verwaltung jeweils schriftlich Stellung. Über Anfragen wird grundsätzlich nicht diskutiert, aber es können bis zu drei Zusatzfragen (pro Fragendem) gestellt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Thema durch einen Bürgerentscheid oder ein Bürgerbegehren auf die Tagesordnung zu bringen. Bei einem Bürgerbegehren, können die Bürger unter bestimmten Voraussetzungen - wie einer Unterschriftensammlung - beantragen, dass eine Gemeindeangelegenheit per Bürgerentscheid auf die Tagesordnung in den Gemeinderat kommt. Bürgerentscheid bedeutet, dass der Gemeinderat die Bürger über eine Angelegenheit abstimmen lässt. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats.
"Mini-Gemeinderat": Beratende und beschließende Ausschüsse
Um den Gemeinderat zu entlasten, existieren zusätzlich "beschließende" und "beratende Ausschüsse", die sich nur aus einem Teil des Gemeinderats zusammensetzen. Beide Arten von Ausschüssen entsprechen dem politischen Kräfteverhältnis im Bürgersaal und können so auch als eine verkleinerte Ausgabe des Gemeinderats betrachtet werden.
In der derzeitigen Amtsperiode gibt es insgesamt 14 Ausschüsse; hinzu kommt der Ältestenrat. Zu den beschließenden Ausschüssen gehören der Haupt-, Planungs-, Bau- und Jugendhilfe- sowie der Umlegungsausschuss. Generell werden in den beratenden Ausschüssen weniger bedeutende Gemeinderatsangelegenheiten behandelt - so ist es in der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe zu lesen. Erachtet ein Viertel aller Mitglieder eines beschließenden Ausschusses eine Angelegenheit als von besonderer Bedeutung, kann er sie dem Gemeinderat unterbreiten. Lehnt der Gemeinderat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. Unter solche Angelegenheiten fallen beispielsweise die Annahme von Zuwendungen durch die Stadt. Sie tagen grundsätzlich öffentlich, das heißt, es steht jedem Bürger frei, die Sitzungen mitzuverfolgen.
Die beratenden Ausschüsse erötern hingegen komplexe Sachfragen und Angelegenheiten des Gemeinderats, bevor sie auf der Tagesordnung zur Abstimmung landen. Soziales, Schulisches, Umwelt und Gesundheit, Belange der öffentlichen Einrichtungen sowie die Themen Sport, Migration und Kultur fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Sie tagen nichtöffentlich. Im Ältestenrat besprechen Oberbürgermeister und Vertreter der Fraktionen formelle Angelegenheiten, wie den Ablauf der Beratungen oder die Tagesordnungen der Sitzungen.
Gelbe, rote und weiße Karten: Wie wird entschieden?
Beraten und beschließen kann der Gemeinderat nur auf einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung: Generell hat nur Frank Mentrup als Rathauschef und Vorsitzender das Recht, den Gemeinderat zu Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung festzulegen. Doch kann ein Viertel des Gemeinderats beantragen, dass der Oberbürgermeister einen Beratungspunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzt oder dass der Gemeinderat unverzüglich einberufen wird.
Getroffen werden die Entscheidungen über Abstimmungen und Wahlen: Wahlen beziehen sich auf Fragen der personellen Besetzung und sind geheim, Abstimmungen sind alle übrigen Entscheidungen und in der Regel offen. Mit gelben, roten oder weißen Karten zeigen die Stadträte ihre Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Woher die Farbgebung kommt, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt, sie ist aber keine "Karlsruher Besonderheit", sondern auch in anderen Städten, Gremien und Parlamenten üblich. Für Abstimmungen genügt generell die einfache Mehrheit, für Wahlen ist ein mehrstufiges Verfahren mit Stichwahl vorgesehen, wenn die absolute Mehrheit nicht erreicht wird.
Wenn Bürger zu Stadträten werden: Wer entscheidet?
Damit das Stadtparlament als beschlussfähig gilt, müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein; aktuell wären das 24. Die Stadträte sind verpflichtet an jeder Sitzung teilzunehmen. "Bei dringenden Aufgaben oder bei Krankheit können sie sich entschuldigen", so eine Sprecherin der Stadt. Im Gegensatz zu politischen Mandaten im Land- oder Bundestag ist die Tätigkeit als Stadtrat ehrenamtlich und wird monatlich mit 800 Euro Aufwandsentschädigung entlohnt.
Ist ein Stadtrat gewählt, kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise langanhaltende Krankheit, berufliche Abwesenheit oder Alter) sein Mandat nicht antreten. Ob ein wichtiger Grund für Nichtantritt oder Niederlage eines Mandats vorliegt, wird im Gemeinderat entschieden. Kommen sie zum Schluss, dass die in der Gemeinderatsordnung vorgegeben Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro auferlegt werden.
Unter Vorsitz von Oberbürgermeister Frank Mentrup treffen sich die Stadträte am Dienstag, 20. Mai, um 15.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses zur letzten öffentlichen Sitzung vor der Wahl. Erster Bürgermeisterin Margret Mergen wird in der Sitzung verabschiedet. Zudem wird festgelegt, wann ihr Nachfolger vom Gemeinderat gewählt wird. Dem Gemeinderat wird zudem von der Verwaltung der Neuerlass der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von umweltschädlichem Verhalten vorgelegt. Weitere Themen sind unter anderem die Einrichtung einer Badestelle am Grötzinger Baggersee. Die vollständige Tagesordnung finden Sie auf der Webseite der Stadt unter www.karlsruhe.de/gemeinderat.
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