"Derzeit darf Koch-Mehrin ihren Doktortitel noch im Namen tragen", so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am Donnerstag auf ka-news-Nachfrage. Das Verfahren hatte demnach eine "aufschiebende Wirkung" - und hat es unter Umständen weiterhin. Denn: das Urteil (Aktenzeichen: 7 K 3335/11) vom 4. März sei noch nicht rechtskräftig, so der Sprecher.
Eine ausführliche Begründung des Urteils würden die Beteiligten in den nächsten Wochen erhalten. Koch-Mehrin kann ab dann innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. Fechtet sie das Urteil an, darf sie sich auch weiter Doktor nennen und zwar so lange, bis die Abweisung ihrer Klage rechtskräftig ist.
Koch-Mehrin kann Urteil anfechten
Das zu Unrecht führen eines Doktortitels ist übrigens eine Straftat, die laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Dieses Strafmaß bezieht sich jedoch nur auf das unrechtmäßige Führen eines Titels - je nach dem was man damit anstellt, können auch weitere Paragraphen angewendet werden und die Strafen dadurch höher ausfallen.
Die Universität Heidelberg hatte am 15. Juni 2011 mitgeteilt, Teile der Doktorarbeit seien abgeschrieben. Koch-Mehrin müsse ihren Titel abgeben. Demnach befänden sich auf 80 Textseiten der Dissertation insgesamt 125 Stellen, die als Plagiate zu klassifizieren seien.Aufgrund der am 14. November 2012 und am 4. März 2013 durchgeführten mündlichen Verhandlungen hat das Verwaltungsgericht die Klage nun abgewiesen.Die ausführliche Begründung wird das Gericht erst in den kommenden Wochen vorlegen.
Siehe auch:
Klage abgewiesen: FDP-Politikerin Koch-Mehrin bleibt ohne Doktortitel
Koch-Mehrin droht Niederlage im Doktortitel-Streit

Karlsruher FDP-Juniorchef will Schwänzerin Koch-Mehrin absägen
Karlsruher FDP-Nachwuchs plant Aktion gegen Koch-Mehrin
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Karlsruhe
Erklärung Uni Heidelberg vom 9.12.2011