Das bedeutet: Bei der Klärung der Frage, ob Koch-Mehrin ihre Doktorarbeit zu Teilen abgeschrieben hat, spielt es keine Rolle, ob das für die Aberkennung zuständige Gremium der Universität Heidelberg in allen Details richtig gewählt worden ist. Seine Entscheidung will das Gericht innerhalb von zwei Wochen bekanntgeben.
Die Universität Heidelberg hatte am 15. Juni 2011 mitgeteilt, Teile der Doktorarbeit seien abgeschrieben. Koch-Mehrin müsse ihren Titel abgeben.
Siehe auch:

Karlsruher FDP-Juniorchef will Schwänzerin Koch-Mehrin absägen
Karlsruher FDP-Nachwuchs plant Aktion gegen Koch-Mehrin
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Karlsruhe
Erklärung Uni Heidelberg vom 9.12.2011