Auf ein Schuldeingeständnis, eine Erklärung des Tatmotivs oder gar eine Entschuldigung wartete man am Donnerstagmorgen vergebens: Der 30-jährige Täter, der wegen verschiedener Delikte bereits 13 Jahre Haft in Rumänien absitzen musste, schwieg. Auf die Übersetzungen eines Dolmetschers angewiesen, harrte er mit leerem Blick auf der Anklagebank, während der Staatsanwalt aufgrund seiner verweigerten Aussage die Anklageschrift vorliest:
Der 30-Jährige soll sein Opfer, eine 47-jährige Mutter von zwei Kindern, auf ihrem Heimweg vom südlichen Hauptbahnhof aus in Richtung Weiherfeld-Dammerstock, verfolgt haben. Während des Fußweges fühlte sich die Frau ungestört, telefonierte noch gegen 0:01 mit einer Freundin. Um etwa 0:30 Uhr überfiel der Täter sie dann von hinten, entriss ihr ihr Handy und zerrte sie in ein Gebüsch am angrenzenden Albufer.
Opfer wehrte sich mit Biss in die Wange
Dort sei es schließlich zur Vergewaltigung gekommen. Als die Alleinerziehende anfing, zu flehen und zu schreien, soll ihr Mörder angefangen haben, sie zu würgen. Daraufhin setzte sie sich mit einem Biss in seine Wange zur Wehr, so der Staatsanwalt weiter. Nach der Vergewaltigung erdrosselte er sein Opfer mit einem Schal und stach ihm die Augen aus.
Anschließend soll der Mann rumänischer Herkunft zu sich nach Hause gefahren sein, um dort Werkzeug zum Vergraben der Leiche zu holen. Am frühen Morgen sei er dann zum Tatort zurückgekommen. Als er bemerkte, dass das dichte Wurzelgestrüpp kein Begraben zuließ, warf er die unbekleidete Leiche kurzerhand in die Alb - die Wertsachen der Frau verstreute er an verschiedenen Stellen des Flusses, wie es abschließend in der Anklageschrift heißt.
Bereits vorher 13 Jahre Haft in Rumänien - "zu Unrecht"
Was hat ein Mann, der eine solch grausame Tat begangen haben soll, für ein Leben hinter sich? Ist er schuldfähig? Diese Fragen sollte am Donnerstag ein vereidigter Psychiater anhand von geführten Gesprächen und Gutachten beantworten. Im Vorfeld befragte er den Angeklagten in einigen Sitzungen zu seiner Vita und seinen Lebensumständen, etwaigen psychischen Krankheiten und kriminellen Neigungen. Jegliche Auffälligkeiten und Unnatürlichkeiten zu seiner Person, bestritt der Angeklagte.
Auch dass er bereits in seiner Jugend in Rumänien straffällig wurde und unter anderem wegen Totschlags und Diebstahls eine Haftstrafe absitzen musste, halte er für eine Verschwörung seitens der Justiz. Er habe nie jemandem weh tun wollen, sei ein liebevoller Mensch und könne sehr wohl zwischen Gut und Böse unterscheiden. Bis vor gut einem Jahr lebte er eigenen Angaben nach in Rumänien, von wo aus er seit Kurzem Kontakt zu seiner Schwester pflegte, die zu diesem Zeitpunkt schon nach Karlsruhe gezogen war und hier als Prostituierte arbeitete. Um sie aus dem Milieu zu befreien, reiste der Rumäne ihr nach und kam im Sommer 2013 zunächst bei ihr unter, so seine Erklärung gegenüber dem Psychiater.
Angeklagter gibt an, sein Opfer aus Rotlichtmilieu gekannt zu haben
Da es beiden nach seiner Ankunft in der Fächerstadt offenbar an Geld mangelte, sei zunächst die Schwester dem Drogenhandel verfallen - er finanzierte sich später durch Diebstähle von Handys und deren Verkauf im Internet. Auch ließ er sich eigenen Angaben nach öfter im Bordell seiner Schwester blicken. Hier wolle er durch einen Zufall auch die alleinerziehende Mutter aus Weiherfeld-Dammerstock kennengelernt haben. Sie habe ihn eines Abends angesprochen - es soll eine Affäre gefolgt sein. Am Tatzeitpunkt selbst, wolle er sich in Straßburg aufgehalten haben, von wo aus er erst am 21. Dezember wiederkehrte.
Nicht nur die letzte Ausssage widerspricht sich mit den polizeilichen Befunden: Die Beamten hatten ihn bereits am 19. Dezember in der Wohnung seiner Schwester aufgrund der eindeutigen Beweislage festgenommen. Verstrickte Geschichten, unterschiedliche Zeitangaben und doppelmoralische Ansichten - die am Donnerstag ausgeführte psychologische Exploration des mutmaßlichen Täters wirft einige Fragen auf, die im Laufe des Prozesses geklärt werden sollen. Das Gutachten des Gerichtspsychiaters hinsichtlich Schuldfähigkeit und Tätercharakter bleibt demnach abzuwarten. Ende des Monats soll dann ein Urteil in der Sache Vergewaltigung im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Mord gefällt werden.
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