Im öffentlichen Straßenraum gilt es, viele Interessen unter einen Hut zu bringen: Alle Verkehrsteilnehmer - ob Fußgänger, Fahrrad- oder Autofahrer - möchten schnell und sicher ans Ziel kommen. Das soll aus Anwohnersicht wiederum möglichst leise und emissionsarm geschehen.
Wie wird entschieden, welches Interesse überwiegt? Wann und wie können Fahrradstraßen oder Tempo 30-Abschnitte in Karlsruhe entstehen? Und wieso kann die Karlsruher Innenstadt nicht autofrei werden?
Wer entscheidet, wo welches Tempo gilt?
Als Kommune ist die Stadt Karlsruhe für ihre Straßenplanung zuständig. Dabei kann sie jedoch nicht schalten und walten, wie sie möchte, sondern muss rechtliche Vorgaben beachten. Grundlage ist das "Straßen- und Wegerecht".

Vereinfacht gesagt, beschreibt es das Recht der Öffentlichkeit - eines jeden Bürgers - Straßen und Wege zu nutzen. Das heißt. Grundsätzlich darf niemand von der Nutzung einer öffentlichen Straße ausgeschlossen werden.
Basierend darauf gibt das Straßenverkehrsrecht die Regeln für die Nutzung von öffentlichen Straßen vor. Darunter fällt beispielsweise die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Straßenverkehrsrecht gibt es genaue Vorgaben, wann Tempo 30 eingerichtet werden kann: Nämlich in Ausnahmefällen.
Wieso kann nicht in ganz Karlsruhe Tempo 30 gelten?
Grundsätzlich gilt auf innerörtlichen Straßen Tempo 50 - dieses kann nur begründet aufgehoben werden. "Wenn man von der Regel abweichen will, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein", so Jens Röhl gegenüber ka-news.de.

Dabei gilt es, bei der Diskussion um Tempo 30 zwei Begrifflichkeiten zu unterscheiden: Tempo 30 kann streckenbezogen angeordnet werden oder in Zonen. Tempo30-Zonen werden durch ein entsprechendes, eckiges Schild markiert und sind vor allem in Wohngebieten ausgewiesen. Darüber hinaus können Tempo 30-Straßen abschnittsweise definiert werden - erkennbar an den runden Straßenschildern.
Wann kann Tempo 30 gelten?

Jens Röhl ist Abteilungsleiter Straßenverkehr im Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe. Er beschäftigt sich tagtäglich mit der Gestaltung des Straßenraums in Karlsruhe. Wir haben ihn im April 2024 zum Gespräch getroffen.
Die angesprochenen Voraussetzungen für ein streckenweises Tempo 30 können beispielsweise sein:
- Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten
- Örtliche Gefahrenlage - wie beispielsweise bei einem Unfallschwerpunkt
- aus Gründen des Lärmschutzes
Wann gilt Lärm als Lärm?
Und bereits beim letzten Punkt wird es schwammig: Lärm ist subjektiv. Anwohner können sich zwar bei der Stadt melden, sofern sie ihre Straße zu laut finden, allerdings stehen die Chancen auf ein Tempo 30 gering.

"Wir sind an den Lärmaktionsplan gebunden", so Röhl, "wenn die dort berechneten Werte die zulässigen Lärmwerte überschreiten, können wir aktiv werden." Das Problem dabei: Oftmals ist der Eindruck des Anwohner eben subjektiv.

Aktuell wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben - die Vorbereitungen sollen noch dieses Jahr abgeschlossen sein: "Dann kriegen wir mögliche Streckenabschnitte in Karlsruhe genannt, auf welchen wir Tempo 30 umsetzen können", sagt Röhl. Zuletzt wurden 19 Tempo 30-Straßen im Lärmaktionsplan 2019 festgelegt: 2022 waren alle umgesetzt.
Kommen bald nochmal neue Tempo 30-Abschnitte?
Also könnten neue Tempo 30-Abschnitte hinzukommen? "Welche Straßen aus Gründen des Lärmschutzes auf Tempo 30 reduziert werden können, bleibt abzuwarten, da dies erwiesenermaßen auch die Unfallgefahr sinken lässt", sagt Röhl im Gespräch, "in Karlsruhe gibt es nur noch wenige weiße Flecken auf der Karte."

Einer dieser Flecken war in der Franz-Lust-Straße: Hier wurde Anfang April vor dem Krankenhaus Tempo 30 eingerichtet. Der Hinweis kam aus der Verwaltung selbst.
Karlsruhe hätte gerne innerorts überall Tempo 30
Die Stadt Karlsruhe engagiert sich bundesweit gar für ein Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit.
Damit würde grundsätzlich 30 und nicht 50 als Tempovorgabe innerorts - also im Stadtgebiet - gelten. Zusammen mit weiteren Städten ist Karlsruhe Teil der Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden".

Diese setzt sich unter anderem für die Straßenverkehrsrechtsreform (Verkehrsrechtsnovelle StVG und StVO) ein, welche im November 2023 im Bundesrat gescheitert ist. Die Länderregierungen stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Er hätte den Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Einrichten von Tempo 30, Spielstraßen oder Bus- und Fahrradspuren gegeben. Jetzt könnte nur noch der Vermittlungsausschuss für einen Kompromiss sorgen...
Wie können Straßen in Karlsruhe autofrei werden?
Es bleibt unklar, ob und welche zusätzlichen Entscheidungskompetenzen durch die Reform an die Kommunen abgegeben werden. Um Straßen autofrei zu gestalten, muss auf gegebenes Recht zurückgegriffen werden.

Um autofreie Begegnungsräume zu schaffen, können von Bürgern Veranstaltungsformate wie "Karlsruhe spielt","Parking Day" oder Aktionstage von "Kiezblocks" genutzt werden.

Eine Straße für den Autoverkehr dauerhaft einfach sperren, kann die Stadt Karlsruhe nicht. "Die Straße ist der Öffentlichkeit gewidmet", so Röhl, "will man diese Nutzung einschränken, bedarf dieses rechtlicher Grundlagen."
Autofreie Innenstadt nicht möglich!
Aus diesem Grund ist auch die Idee einer komplett autofreien Innenstadt schlichtweg nicht umsetzbar. Das würde gegen geltendes Recht verstoßen. Hier liegt auch die Begrünung, warum "echte" Fahrradstraßen ganz ohne Autoverkehr nur schwer umzusetzen sind.

Will man Autoverkehr langfristig vom Straßennutzungsrechts ausschließen, muss man ein straßenrechtliches Verfahren anstoßen. "Das kann mehrere Monate dauern", so Röhl. Geschehen ist dies jüngst beim Passagehof.

Bei einem solchen Vorgehen müssen die Auswirkungen beachtet werden: "Die Verdrängung des Verkehrs muss an anderer Stelle aufgenommen werden", so Röhl, "können die anderen Straßen die Verkehrslast kompensieren oder nicht?" Solche tragenden Entscheidungen sind zustimmungspflichtig und landen daher immer zur Abstimmung im Gemeinderat Karlsruhe.
Streitpunkt Hübschstraße - Stellplätze versus Rad- und Fußwege
Grundlegend nutzt man anstehende Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, um die Nutzung des vorhandenen Straßenraums zu überprüfen und anzupassen. Wie beispielsweise aktuell in der Hübschstraße. Hier soll die Haltestelle barrierefrei umgebaut werden.

"In solchen Fällen schauen wir uns immer an, ob und wie beispieslweise das Angebot für den Fuß- Radverkehr verbessert werden kann", so Röhl. Ein Vorschlag hier sah vor, dass 120 Stellplätze wegfallen- dieser stößt aktuell auf reichlich Gegenwind.
Wie die Umgestaltung des öffentlichen Raums an dieser Ecke ausgehen wird, ist noch nicht entschieden. Die finale Umsetzung steht noch aus.
"Verkehr ist auch immer eine emotionale Debatte"
"Es ist manchmal nicht vorherzusehen, wie Umgestaltungen von der Bevölkerung aufgenommen werden", so Röhl, "manchmal geht es völlig geräuschlos vonstatten und manchmal erhält man viel Widerstand."
Das sei völlig normal in seinem Arbeitsbereich, Röhl sieht die Auseinandersetzungen gelassen: "Verkehr ist auch immer eine emotionale Debatte."