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Karlsruhe: In Gottes Namen: Das Tanzverbot ist schon lange veraltet

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In Gottes Namen: Das Tanzverbot ist schon lange veraltet

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    Am Tanzverbot an Ostern scheiden sich Jahr für Jahr die Geister.
    Am Tanzverbot an Ostern scheiden sich Jahr für Jahr die Geister. Foto: (Archiv)

    Eigentlich ist ein zeitweises Tanzverbot über die Ostertage gar nicht schlimm: Das Jahr hat schließlich 365 Tage, da spielen doch zwei Nächte des Stillstands keine Rolle. So kann man das sicher sehen. Doch: Ein Blick auf die Motive für das Verbot lohnt sich. Am Tag der Kreuzigung Jesu soll man nicht durch den Tanz seine Freude zu Ausdruck bringen, die Ausgelassenheit des Tanzes sei respektlos.

    Doch wie "respektlos" ist so ein Verhalten wirklich, wenn Menschen sich daran halten (müssen), die das ganze Jahr recht wenig mit religiösen Leitmotiven am Hut haben? Sollte man nicht allen die Möglichkeit geben, frei und individuell zu entscheiden, ob man an diesen -in unserer Kultur zweifelsfrei besonderen- Tagen tanzen gehen möchte oder nicht?

    Wer nicht ausgehen will, muss das ja auch nicht tun. Das ist wie an Weihnachten: Eine klassische "Für/Wider"-Entscheidung, für was man die freien Tage letztlich nutzt und welche moralischen Maßstäbe man sich selbst für diese Zeit anlegt. Wer nicht tanzen gehen will, muss es ja nicht. Den anderen sollte man aber auch nicht mit veralteten Richtlinien die Möglichkeit rauben, an Ostern mit Freunden zu feiern.

    Klar, viele Feiertage in unserer Kultur sind vor allem christlich geprägt. Und es ist gut und richtig so, dass es diese Feiertage gibt, um allen Christen die Möglichkeit zu geben, die für sie "besonderen Tage" würdig zu begehen.

    Doch würde man wirklich Menschen bei ihrer Religionausübung einschränken, wenn man das Tanzverbot abschafft? Ist es nicht vielmehr so, dass durch die Abschaffung oder zumindest Lockerung des Tanzverbots niemanden etwas weggenommen wird - im Gegenteil: Man gibt etwas, nämlich das Recht, selbst zu entscheiden. Das bedeutet einfach mehr Selbstbestimmung - auch im Zeichen der Religion.

    Mehr zum Tanzverbot:

    Oster-Tanzverbot in Karlsruhe: "Verstöße werden mit bis zu 1.500 Euro Bußgeld bestraft"

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