Dazu gehörten auch solche Veranstaltungen von Vereinen oder von geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. An Ostersonntag und Ostermontag gilt das Tanzverbot jeweils von 3 bis 11 Uhr, so das Amt.
Glücksspiel und öffentliche Sportveranstaltungen untersagt
Darüber hinaus seien am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten verboten, die über den normalen Schank- und Speisebetrieb hinausgingen. Auch der Betrieb von Spielautomaten ist am Karfreitag in Gaststätten und Spielhallen verboten, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Das Gleiche gelte für öffentliche Sportveranstaltungen: Diese sind an Karfreitag den ganzen Tag über und an Ostersonntag bis 11 Uhr nicht erlaubt. Wie das Ordnungsamt weiter mitteilt, werden Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
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