Das baden-württembergische Landesgesetz schreibt das Tanzverbot in den Paragrafen zehn und elf des "Gesetzes über die Sonn- und Feiertage" vor. So sind alle Gastro-Betriebe, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, dazu angehalten, für ruhende Tanzbeine während des gesamten Osterfestes zu sorgen.
Doch getanzt? Karlsruher Ordnungsbeamter: "Clubbetreiber schwärzen Konkurrenten an"
Ausgenommen davon sind die frühen Morgenstunden von null Uhr bis drei Uhr am Ostersonntag und bis drei Uhr nachts am Ostermontag. Von der Regelung betroffen sind neben Diskotheken auch Sport- und Kulturveranstaltungen. Bayern trifft es noch härter: Hier bleibt es in Clubs am Karfreitag mucksmäuschenstill - sogar Musik ist verboten!
Aber was, wenn doch jemand, im wahrsten Sinne des Wortes, aus der Reihe tanzt? "Wenn sich ein Clubbetreiber nicht an das gesetzlich festgeschriebene Tanzverbot hält, muss er mit einer Bußgeldstrafe bis zu 1.500 Euro rechnen", so ein Sprecher des Karlsruher Ordnungsamtes auf Nachfrage von ka-news. Generell gilt: Sobald Gäste, egal ob unaufgefordert oder nicht, gesetzeswidrig die Tanzfläche unsicher machen, ist der Wirt in der Verantwortung. Vereinzelt sei es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verstößen in Diskotheken der Fächerstadt gekommen - "nicht selten schwärzen Clubbetreiber ihre Konkurrenten bei der Polizei an." Auch trudeln laut dem Ordnungsbeamten regelmäßig Beschwerden in Sachen Ruhestörung ein. Sonderstreifen in den Osternächten gebe es jedoch keine.
Junge Liberale in Baden-Württemberg: "Tanzverbot ist nicht mehr zeitgemäß"
Insgesamt an 18 Feiertagen im Jahr darf in Baden-Württemberg nicht getanzt werden, darunter neben Ostern auch an Pfingsten und Neujahr. Diese gesetzliche Regelung in Hinsicht auf die christliche Kultur Deutschlands stößt den Jungen Liberalen in Baden-Württemberg übel auf: "Wir fordern die vollständige Abschaffung des Tanzverbots", so der Landesvorsitzende Emanuel Kollmann - "dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemäß und weit entfernt von der Lebensrealität der Menschen."
Nicht nur bei den Jungen Liberalen stößt das Thema auf Kritik - jedes Jahr löst das Tanzverbot deutschlandweite Debatten aus: Ist es heute überhaupt noch zeitgemäß? Diese Frage haben sich auch Kirchen, Clubbetreiber und die Stadtverwaltung in Heidelberg gestellt. Nach Informationen der Rhein-Neckar-Zeitunghabe man sich hier nun auf einen Kompromiss geeinigt: Ab sofort soll das Tanzverbot nur noch an Karfreitag gelten. Zuvor hatten sich Heidelberger Clubbesitzer besonders über die strenge Regelung für den folgenden Samstag geärgert. Diese ist in der Neckar-Stadt mit sofortiger Wirkung hinfällig geworden.
Feiern an Ostern auch ohne flotte Sohle: Hier steigt die Party in Karlsruhe!
Dass sich am Karfreitag nur schwerlich großes Partygeschäft machen lässt, damit hat sich eine Vielzahl der Karlsruher Diskos abgefunden. So bleiben sowohl die Stadtmitte, der Karlsklub in der Marktlücke, als auch der App Club, das Agostea und das Monkeyz komplett geschlossen. Die allsamstägliche Partystimmung will man sich vielerorts offenbar dennoch nicht vermiesen lassen - die gängigsten Karlsruher Clubs verantstalten zu später Stunde DJ-Partys, auf denen das Tanzen nach oben genanntem Gesetz für immerhin drei Stunden erlaubt ist. Für den Rest der Zeit muss auch hier das Tanzbein ruhen.
Wo man die Osterabende trotz Tanzverbot stimmungsvoll ausklingen lassen, verrät ka-news mit Blick auf unseren Veranstaltungskalender. Wer sich am Gründonnerstag nicht mit einem Brokkoli-Spargelmenü zufrieden geben will, findet beispielsweise im Jubez Anklang: Hier findet am 17. April der Karlsruher Science Slam statt. Außerdem spielt die Band Luxuslärm ein Konzert im Substage und das Radio Oriente fährt abends mit Clubsounds auf. Auf ein Gläschen Sekt geht's in die Stadtmitte zur Ladies Night. Auch am Freitag geht's feuchtfröhlich tanz-alternativ weiter: Musik und Cocktails gibt's im En Vogue, Gotec, Jetset und Radio Oriente. Das Badisch Brauhaus läd in die Partykneipe.
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