"Parken auf Gehwegen ist ohne gesonderte Kennzeichnung nicht erlaubt. In Karlsruhe duldet das Ordnungsamt jedoch das Parken auf Gehwegen, wenn die Gehwegbreite von 1,20 Meter nicht unterschritten wird", heißt es in der Pressemeldung des VCD.
VCD: Fußgänger sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer
Das könne der VCD zwar dann nachvollziehen, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten aus Platzmangel Kompromisse gemacht werden müssen, leider hielten sich viele Autofahrer aber nicht daran. Immer wieder parken in Karlsruhe Autofahrer auf Gehwegen. Das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe hatte daraufhin schärfere Kontrollen gegen Gehweg-Parker angekündigt.
Nicht nachvollziehbar ist für den Karlsruher VCD Parken auf Gehwegen dann, wenn es dafür keinen verkehrlich bedingten Anlass gebe. "Die laxe Handhabung der Parkverstöße über Jahre hinweg hat dazu geführt, dass Parken auf Gehwegen als Selbstverständlichkeit gilt und von den betroffenen Fußgängern Toleranz und Verständnis erwartet wird", kritisiert Uwe Haack vom VCD Kreisverband. Fußgänger seien gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und hätten einen Anspruch auf ungehinderte, belästigungsfreie und sichere Fortbewegung im Sinne der Straßenverkehrsordnung vor.
"Autos haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Gleiches gilt, von radfahrenden Kindern einmal abgesehen, auch für Radfahrer. Die Förderung des Fußgängerverkehrs wurde im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe festgelegt. Es ist erfreulich, dass das Ordnungsamt die Parksituation nun im Auge behält", so Haack weiter. Die Kontrollen des Ordnungsamts zeigten bereits erste Erfolge, erklärte Günter Crantz, stellvertretender Amtsleiter, im Gespräch mit ka-news Mitte April.Die Parkmoral habe sich verbessert, über 400 Pkw mussten indes verwarnt werden.
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