28. April, Wann wird die Energiepauschale 2022 ausgezahlt?
Nachdem das Entlastungpaket bereits vor einigen Monaten beschlossen worden war, konnte nun ein erstes Startdatum genannt werden. Demnach soll die einmalige Entlastungspauschale von 300 Euro voraussichtlich im September ausgezahlt werden. Darüber berichten diverse Medien wie der Merkur. Früher, nämlich im Juni, soll hingegen das sogenannte 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen.
Februar, Bund will einmalige Energiepauschale von 300 Euro auszahlen
Strom, Lebensmittel, Gas und Mobilität: Aktuell steigen wegen des Ukraine-Krieges überall die Preise. Das wirkt sich auch auf den Geldbeutel der deutschen Bürger aus. Um diese Entwicklung zumindest ein wenig abzuschwächen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, welches die Entlastungen vom 23. Februar und vom 17. März ergänzen soll. Darunter: Eine einmalige 300 Euro Energiepauschale und ein Öpnv Monatsticket für 9 Euro.
Entlastungspaket 2022
So wurde am 23. Februar unter anderem beschlossen, dass die Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 gesenkt werden sollen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag und Grundfreibetrag, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss angehoben werden sollen.

Darüber hinaus hat die Koalition zum 17. März eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht.
Das neue Entlastungspaket, das am 24. März beschlossen wurde, enthält derweil folgende Punkte.
Energiepauschale 2022 von 300 Euro
Alle Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Diese Energiepauschale von 300 Euro soll "die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) 'on top' gewährt werden."

"Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers oder Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln", heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Der Nachteil: Personen, die nicht einkommenssteuerpflichtig beschäftigt sind, gehen leer aus. Ebenso wenig ist bislang bekannt, wann die Auszahlung des Betrages erfolgen soll.
Familienzuschuss
"Zur Abfederung besonderer Härten für Familien werden wir schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen auszahlen", heißt es dazu in der Broschüre. Der Bonus solle dann auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden. Dieser beträgt aktuell 5.460 Euro im Jahr (2.730 pro Elternteil).
Einmalzahlungen an Empfänger von Transferleistungen
Empfänger von Sozialleistungen sollen eine Einmalleistung von 100 Euro pro Person erhalten. "Bei den jetzigen Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum 1. Januar 2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden", heißt es in dem Schreiben.
Benzin und Diesel werden billiger
Eine weitere Maßnahme des Entlastungspakets der Bundesregierung sieht eine Absenkung der Kraftstoffsteuer vor. Allerdings nur befristet auf drei Monate. Das heißt:
- Benzin wird um 30 Cent pro Liter günstiger
- Dieselpreis wird um 14 Cent pro Liter günstiger

Diese Absenkung wird dadurch erreicht, indem die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestniveau reduziert wird. Der Tankrabatt, den Finanzminister Christian Lindner zuerst angestrebt hatte, ist vorerst vom Tisch.
9 Euro für ein Monatsticket
90 Tage lang für nur 9 Euro im Monat Bahn und Bus fahren? Genau das hat die Bundesregierung in ihrem Entlastungpaket am 24. März beschlossen. Das sogenannte "9 für 90" Ticket. Damit dieses umgesetzt werden kann sollen die Länder entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ist davon betroffen und meldete am Donnerstag, dass "in den kommenden Tagen die Details dieser Regelungen und die Umsetzung in der Praxis zu klären sein werden".

Entlastungpaket und Energiepauschale 2022: Wann wird das umgesetzt?
Laut dem Beschluss-Papier sollen die beschlossenen Maßnahmen "schnellstmöglich" umgesetzt werden, da Details noch geklärt werden müssten. Das heißt: Ein genaues Datum steht hier noch nicht fest. Das Bundesfinanzministerium erklärte jedoch am Donnerstag, dass die Entlastungen bereits in den kommenden Tagen in Kraft treten könnten. Aber: Medienberichten wie der "Bild" zufolge soll das Paket nicht vor Juni in Kraft treten. Der Grund: Teile des Entlastungspakets müssten erst als Gesetze vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden.
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