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Karlsruhe: Diese Städte im Landkreis Karlsruhe haben ein Betretungsverbot nach Freiburger Vorbild erlassen

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Diese Städte im Landkreis Karlsruhe haben ein Betretungsverbot nach Freiburger Vorbild erlassen

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    In der Günther-Klotz-Anlage in Karlsruhe gibt es noch kein Betretungsverbot.
    In der Günther-Klotz-Anlage in Karlsruhe gibt es noch kein Betretungsverbot. Foto: Marlene Witke

    Der Landkreis hatte den Stadt- und Gemeindeverwaltungen am Freitag einen Mustertext, der auf den Freiburger Regelungen basiert, zur Verfügung gestellt. Demnach dürfen die eigenen vier Wände nur noch mit einem triftigen Grund verlassen werde, diese sind als Ausnahmen definiert.  

    "Dringende Empfehlung an Landkreiskommunen"

    "Ein derartiges Betretungsverbot hätten wir gerne vermieden, wir halten es aber für unausweichlich, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu erschweren und geben daher diese dringende Empfehlung an die Landkreiskommunen", so Landrat Christoph Schnaudigel in einer entsprechenden Pressemeldung.

    Und weiter: "Ich habe kein Verständnis dafür, wie verantwortungslos und egoistisch sich ein kleiner Teil der Landkreisbevölkerung verhält und damit die Gesundheit aller unnötig gefährdet." Der Landrat hatte allen Kommunen empfohlen, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

    Mehrzahl der Städte hat Verordnung übernommen

    Viele Städte - mit Ausnahme von Karlsbad und Karlsruhe -  im Landkreis haben am Freitag die Musterverordnung übernommen, einige sind bereits in Kraft, andere gelten ab morgen:

    • Malsch
    • Ettlingen
    • Bad Schönborn
    • Waldbronn
    • Bretten
    • Walzbachtal
    • Gaggenau
    • Stutensee
    • Pfinztal
    • Oberderdingen
    • Gondelsheim
    • Bruchsal
    • Karlsdorf-Neuthard
    • Graben-Neudorf
    • Kraichtal
    • Kronau
    • Ubstadt-Weiher
    • Weingarten
    • Östringen
    • Waghäusel mit Kirrlach und Wiesental
    • Philippsburg
    • Hambrücken
    • Linkenheim-Hochstetten
    • Eggenstein Leopoldshafen

    Was regeln die neuen Verordnungen?

    Die neuen Allgemeinverfügungen erlauben das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Schulgelände, Spielplätze, Bolzplätze, roter Platz und Parkanlagen nur unter folgenden Ausnahmen:

    • wenn die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist
    • zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen 
    • zur  Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
    • zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich: Besuche im Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseurgeschäfte, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel)
    • zu beruflichen Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung
    • wenn öffentliche Orte im Freien, allein, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden
    • Handwerkern und Bauarbeitern, die im öffentlichen Raum arbeiten.

    Bei den letzten vier Punkten: Einkaufen/Erledigungen, Kinderbetreuung, Spazieren gehen oder Handwerksarbeiten muss ein Abstand von 1,50 Meter gewahrt werden. In Waldbronn wurden die Maßnahmen heute unter anderem auf diesem Weg bekannt gegeben:

    Ausnahme: Karlsbad und Karlsruhe

    In Karlsbad und Karlsruhe wurde die Musterverordnung nicht übernommen. Hier gelten die neuen Regeln der Landesregierung: Keine Menschenansammlung von mehr als drei Personen zu bilden sowie der Appell, grundlegend Abstand zu halten. Auch Frisöre bleiben durch die Entscheidung des Landes ab Samstag geschlossen.

    Grundlegende Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung des Corona-Virus gibt es daher auch in diesen beiden Städten. Oberbürgermeister Frank Mentrup mahnte am Freitagabend, sich an die Regeln zu halten - um "einen Rest an öffentlichem Leben im Straßenraum zu wahren".

    Musterverfügung am Beispiel der Stadt Stutensee zum Download

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