(cob)

Zusammenkommen wird der neue Gemeinderat zum ersten Mal am 29. Juli - doch bis dahin gibt es noch einiges zu klären: Zunächst müssen die Kandidaten amtlich bestätigt werden - solange gilt das Endergebnis noch als vorläufig: Das geschieht in einer öffentlichen Sitzung am kommenden Montag durch den Gemeindewahlausschuss. Danach darf der alte Gemeinderat in bisheriger Besetzung am 1. und 22. Juli noch einmal ran, bevor "die Neuen" dann vor der Sommerpause im Rathaus Platz nehmen.

Freie Platzwahl im Rathaus?

Apropos Platz - den dürfen sich die Gemeinderäte nur bedingt aussuchen. Der Sitzplan wird von der Stadtverwaltung erstellt und als Vorschlag den Parteien und Wählervereinigungen vorgelegt. Die Erfolgsaussichten auf eine Veränderung sind allerdings gering: "Nur wenn gravierende Einwände auf eine Ungleichbehandlung hindeuten, wird der Sitzplan nochmals überarbeitet", sagt eine Sprecherin der Stadt Karlsruhe im Gespräch mit ka-news.

Erwartungsgemäß werden sich in den ersten Reihen wieder die fraktionsstärksten Parteien CDU und SPD finden. Die Grünen vermutlich "nach Tradition" eher am Rand. Insgesamt werde man sehen müssen, wie man die Sitze im Saal entsprechend verteilt, sodass Fraktionsblöcke gebildet werden können, so die Presseamtschefin.

Muss ein Stadtrat antreten?

Klare Regeln gibt es bei der Ablehnung der Stadtrat-Tätigkeit. Hier gilt, wer sich aufgestellt hat, muss die ehrenamtliche Tätigkeit auch antreten. Vorgeschrieben wird das von der Gemeindeordnung (GemO): Demnach kann eine Ablehnung nur aus wichtigen Gründen erfolgen - diese sind laut Paragraph 16 die Verwaltung eines geistlichen oder öffentlichen Amtes, zehnjährige Angehörigkeit eines Gemeinde- oder Ortschaftsrats, berufliche Abwesenheit von der Gemeinde, die Überschreitung des Alter von 62 Jahren oder wenn "durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird".

Ob ein solcher Grund vorliegt, entscheidet schlussendlich der Gemeinderat. Bedeutet: Da ein Stadtrat nur durch den Gemeinderat aus seiner Tätigkeit entlassen werden kann, muss das Amt zunächst angetreten werden. Entscheidet sich ein Kandidat zum Nichtantritt, dann rückt der oder die Nächste auf der Liste nach.

Wie oft darf ein Stadtrat fehlen?

Fehlen darf ein Stadtrat bei der monatlichen Sitzung nur mit entsprechender Entschuldigung - diese muss vorab beim Stadtoberhaupt eingehen: Jedes Gemeinderatsmitglied ist verpflichtet, an den Plenarsitzungen teilzunehmen. "Kann er oder sie aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen, muss dies dem Vorsitzenden, Oberbürgermeister Mentrup, mitgeteilt werden", so die Stadtsprecherin weiter.

Das gilt auch in Krankheitsfällen. Für den Urlaub gilt dasselbe wie beim Arbeitgeber: Urlaub muss beantragt werden - ebenfalls beim OB. Eine festgelegte Anzahl von erlaubten "Fehlstunden" gibt es im Stadtparlament nicht.

Wann treten "die Neuen" an?

Die letzte Sitzung des alten Gemeinderats wird eine normale Sitzung sein, mit der Ausnahme, dass die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder am Ende von Oberbürgermeister Frank Mentrup mit einer kleinen Laudatio (für jedes einzelne ausscheidende Mitglied) verabschiedet werden. Im Anschluss an die Sitzung findet dann eine offizielle Abschiedsveranstaltung statt.

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