1. Aktuelle Corona-Lage: Inzidenz weiter hoch
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass sich die Corona-Inzidenzen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe immer noch auf hohem Niveau bewegen.
Zum Vergleich: Waren am Mittwoch, den 22. September, noch 373 Personen mit dem Virus infiziert, so sind es eine Woche später, den 29. September, 394. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt im Stadtkreis Karlsruhe bei 74,9 und im Landkreis bei 89,5 (Stand: Dienstag, 28. September, 16 Uhr). Der Grund für die hohen Zahlen sollen unter anderem Reiserückkehrer und vermehrte Neuinfektionen bei jungen Menschen sein.

Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober
Um daher die Neuinfektionen anders als im vergangen Herbst nicht erneut explodieren zu lassen, werden sich zur neue Corona-Verordnung, die am 16. September in Kraft getreten ist, ab Oktober weitere Änderungen gesellen. ka-news.de hat diese im Überblick.
1. Kostenlose Schnelltests fallen weg
Die sogenannten Bürgertests waren bislang immer kostenlos bei den Testzentren erhältlich. Damit ist jetzt zum 11. Oktober Schluss. Der Grund: Für alle Menschen konnte inzwischen ein Impfangebot gemacht werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen, für die es noch keine Impfempfehlung gibt.
Darunter fallen zum Beispiel Kinder unter zwölf Jahren oder die erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
2. E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wer kennt es nicht. Der Gang zum Arzt, um den sogenannten "gelben Schein" für die Krankenkasse abzuholen. Dies soll ab Oktober auch digital möglich sein. Des Weiteren können Arztpraxen bundesweit das "E-Rezept" ausstellen - allerdings ist das für Arztpraxen (noch) nicht verpflichtend. Auch die telefonische Krankschreibung wurde bis Ende Dezember verlängert, um die niedergelassenen Ärzte zur kalten Jahreszeit zu entlasten.
3. Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne
Zwar hat Baden-Württemberg diese Regelung bereits Mitte September eingeführt, allerdings ist geplant, dass Ungeimpfte deutschlandweit bis spätestens zum 1. November keine Lohnfortzahlung mehr erhalten werden. Dies dürfte vor allem für Pendler interessant sein, die außerhalb Baden-Württembergs arbeiten oder leben.
Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dies müssen die Betroffenen mit einem Attest nachweisen können.
4. Verlängerung der Maskenpflicht
Auch über den 16. September hinaus wird noch die Maskenpflicht in Baden-Württemberg gelten. Auch Schüler müssen im Unterricht bis auf unbestimmte Zeit weiterhin Maske tragen. Darüber hinaus gilt eine Testpflicht für ungeimpfte Schüler und Lehrer.
5. Die kommunalen Impfzentren verschwinden
Wie bereits angekündigt, werden die sogenannten "KIZ" am 30. September zum letzten Mal ihre Pforten öffnen. Danach wird das Impfen gegen Corona von den niedergelassenen Ärzten übernommen.
6. Vorlesungen finden fast ausschließlich wieder an der Uni statt
Für Studierende startet im Oktober das Wintersemester. Doch diesmal sollen Seminare, Vorlesungen und Co. zumeist wieder vor Ort stattfinden und nicht digital. Allerdings gilt auch hier wieder die 3G Regel, zudem müssen im Hörsaal Masken getragen werden.
Entwicklungen der Neuinfektionen in Karlsruhe
Im Verlauf der Corona-Pandemie hat Karlsruhe nun mehrere Hochs und Tiefs hinter sich. Wie die Grafik zeigt, kletterte die Rate der Neuansteckungen im November 2020 in die Höhe, danach erneut im März 2021.
Zwischenzeitlich begannen die Zahlen deutschlandweit zu sinken, was unter anderem der fortschreitenden Impfkampagne zugeschrieben wurde. Aktuell steigt die Anzahl der Corona-Infizierten durch die Ausbreitung der Delta-Variante wieder an. Das Problem: Häufig sind Infektionsketten nicht mehr bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen, weshalb eine eindeutige Zuordnung schwierig ist. Dies nennt das Gesundheitsamt ein "diffuses Infektionsgeschehen."
So erfolgreich waren die Maßnahmen in Karlsruhe
Ob Schließung des Einzelhandels, Fernunterricht oder die Maskenpflicht: All diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wie die Grafik zeigt, haben die verschiedenen Beschränkungen jeweils ihre Wirkung entfaltet.
Jeweils rund eine Woche nach Einführung der Restriktionen war die Zahl der Neuinfizierten rückläufig. Dieser zeitliche Verzug ist durch die Inkubationszeit zu begründen. Im Mittel beträgt die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch von Covid-19 laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) fünf bis sechs Tage.
In anderen Worten: Sollte es aufgrund der Vernachlässigung der Corona-Vorschriften zu vermehrten Ansteckungen kommen, kann dies erst rund eine Woche später an den Zahlen abgelesen werden.
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