Seit dem 16. September gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Diese legt unter anderem das dreistufige Alarmsystem fest, welches sich in Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe gliedert. Da Karlsruhe sich mit knapp 200 belegten Intensivbetten landesweit und einer 7-Tages-Inzidenz von 70 in der Basisstufe befindet, bleiben hier die Auswirkungen soweit Bescheiden.

Bei einer jungen Frau wird ein Rachenabstrich für einen SARS-CoV-2-Antigentest durchgeführt.
Bei einer jungen Frau wird ein Rachenabstrich für einen SARS-CoV-2-Antigentest durchgeführt. | Bild: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Was sich allerdings ändert, sobald auch das 250 Intensivbett belegt und Karlsruhe damit in die Warnstufe rutscht, wird sich zum Beispiel in der Arbeitswelt zeigen. Denn: Ab dann gilt für nicht immunisierte Arbeitnehmer eine Testpflicht und für Arbeitgeber eine Testangebotspflicht.

Testpflicht und Testangebotspflicht ab "Warnstufe"

Das heißt: Zwei Mal die Woche muss der Arbeitgeber Antigen-Tests für seine Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Bezahlen muss er dies allerdings selbst. Je nach Betrieb können die Tests dann selbst durchgeführt oder durch engagierte Dienstleister durchgeführt werden. Sofern der Test selbst durchgeführt wird, muss der Arbeitnehmer laut Paragraph 18 der neuen Corona-Verordnung die Testergebnisse für das Gesundheitsamt bis zu vier Wochen aufbewahren. 

Ein negativer SARS-CoV-2-Antigentest.
Ein negativer SARS-CoV-2-Antigentest. | Bild: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Das bedeutet allerdings auch, dass Arbeitgeber, die grundsätzlich keine Einsicht in den Impfstatus haben, auch nicht unbedingt nachschauen dürfen, ob der Test wirklich durchgeführt wurde. Eine Pflicht zur Vorlage bestehe nur bei den entsprechenden Behörden - in diesem Fall, das Gesundheitsamt. Geimpfte und Genesene seien von dieser Testpflicht allerdings befreit. 

"Eine heikle Sache", wie die Leiterin des Personal- und Organisationsamtes, Christina Lindner, findet. Eben auch, weil es derzeit "höchst unterschiedliche Regeln zwischen Arbeitsplatz und Privatleben" gebe.

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Auch Mentrup sieht sich spätestens ab nächster Woche mit einem weiteren Problem bei diesen "schwammigen arbeitsregeln" konfrontiert: "Das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen. Aber ich prognostiziere, dass nach der Bundestagswahl wieder Diskussionen über die Impfpflicht losgehen."

Ob und wann sich Karlsruhe in der Warnstufe befindet, soll ab nächster Woche auch auf der Corona-Seite der Stadt angezeigt werden.

 

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