Nach dem neuen System gilt derzeit die so genannte Basisstufe.
Die Warnstufe
Die Warnstufe (Stufe 2)wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr.

In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen.
Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.
Die Alarmstufe
Stufe drei - die Alarmstufe - gilt, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die so genannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.
In der Alarmstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen.

Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) beziehungsweise dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Diese Personen müssen in beiden Stufen Alternativ einen negativen Antigentest vorlegen können. Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Auf den Intensivstationen der baden-württembergischen Krankenhäuser werden derzeit (Stand: Dienstag) 206 Covid-19-Patienten behandelt. Davon bekommen 95 (46,1 Prozent) künstliche Beatmung. Die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb von einer Woche pro 100.000 Einwohner in eine Klinik eingeliefert wurden, beträgt 2,25.