Die Sortiermaschinen im Karlsruher Briefzentrum laufen auf Hochtouren: Die ersten von 25 Paletten mit insgesamt 500.000 Wahlbenachrichtigungsbriefen für die Region sind bereits am Dienstag eingetrudelt, darunter 206.000 Sendungen für die Karlsruher Wähler. Ab heute flattern die Wahlbenachrichtigungen dann in die Briefkästen.
194 Urnenwahlbezirke - 60 Briefwahlbezirke
Auf den Karten informiert das städtische Wahlamt nicht nur darüber, in welchem Wahllokal man am 22. September sein Kreuzchen machen darf, sondern auch, ob dieses barrierefrei zugänglich ist. Außerdem kann ab heute jeder Briefwahl beantragen, der am 22. September nicht persönlich zur Urne schreiten kann. In der Fächerstadt gibt es 60 Briefwahlbezirke.
Während die 206.000 Karlsruher in 80 Wahllokalen den Stimmzettel abgeben können - wo sich übrigens 194 Urnenwahlbezirke vereinigen - sind in ganz Deutschland 61,8 Millionen Bürger wahlberechtigt. Sie entscheiden darüber, wieviele der 34 Parteien in den Bundestag einziehen, die für die Wahl kandidieren - und in welchem Kräfteverhältnis.
Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird in der linken Spalte des Stimmzettels ein Kandidat aus dem Wahlkreis unterstützt, der in den Bundestag einziehen kann. Hierfür gilt das Mehrheitswahlrecht: Wer die meisten Erststimmen hat, hat ein Direktmandat in der Tasche.
Direktmandat und Landesliste
In der rechten Spalte auf dem Stimmzettel wartet die weitreichendere Entscheidung: Hier wird maßgeblich bestimmt, welche Parteien nach der Wahl die Regierung bilden - und wer in der Opposition sitzt. Denn die Sitze im Bundestag werden entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen vergeben. Um diese Stimme werben die Parteien deshalb besonders heftig. Hier gilt das Verhältniswahlrecht.
Der Anteil der Zweitstimmen verfällt auf die Landeslisten der Parteien. Dort sind weitere Kandidaten aufgelistet, die dann einen Sitz im Bundestag ergattern - selbst wenn sie in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben und somit nicht über ein Direktmandat verfügen.
In den Bundestag einziehen können in Deutschland nur Parteien, die bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen haben. Wer diese Hürde nicht überspringt, muss draußen bleiben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer mindestens drei Direktmandate erreicht, darf trotzdem mitmischen.
Neues Wahlrecht: Ausgleichsmandate
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Sie haben eine ähnlich große Bevölkerungszahl, damit alle Stimmen gleich viel Gewicht haben. Eine Neuerung gibt es im Herbst 2013: Das neue Wahlrecht sieht erstmals Ausgleichsmandate vor. Damit sollen die berühmten Überhangmandate so ausgeglichen werden, dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt bleibt.
Übrigens: Wie schon zur Oberbürgermeisterwahl und zum KSC-Tabellenplatz gibt es auch zur Bundestagswahl wieder einen Prognosemarkt, bei dem wir versuchen, das Ergebnis über Marktmechanismen vorherzusagen. Direkt zum Markt geht es hier entlang. Wie das funktioniert wird hier erklärt.
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