Neben der Wahlbezirks- und Wählernummer, der Anschrift des zuständigen Wahlraumes und der Angabe, ob dieser barrierefrei zugänglich ist, bekommen die Wähler auch Hinweise darüber, wie sie Briefwahlunterlagen beantragen können.
Wer keine Benachrichtung erhält, soll sich beim Wahlamt melden
Diejenigen, die nicht in ihrem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlraum an die Urne gehen können und deshalb per Briefwahl wählen möchten, finden einen entsprechenden Briefwahlantrag auf der Rückseite der Benachrichtigung. Das teilt das städtische Wahlamt weiter mit.
Das Karlsruher Wahlamt weist darauf hin, dass die Wähler den Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt zurücksenden sollen. Wie das Wahlamt weiter mitteilt, kann der Antrag mit den persönlichen Angaben auf der Wahlbenachrichtigung ab 22. August auch online unter www.karlsruhe.de über eine verschlüsselte SSL-Verbindung gestellt werden.
Wer bis zum 26. August keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt telefonisch unter der Wahl-Hotline 0721/133-1250 in Verbindung setzen oder per Fax unter der Nummer 0721/133-1259.
Für alle Wähler, die persönlich ihre Briefwahlunterlagen beantragen und abholen oder ihre Stimme per Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle abgeben wollen, öffnet ab Montag, 26. August, das Briefwahlbüro im Untergeschoss des Ständehauses in der Ständehausstraße 2 seine Pforten. Dies hat dann bis Freitag, 20. September, jeweils von montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet, am Freitag vor der Wahl (20. September) bis 18 Uhr. Briefwahlanträge nehmen aber auch die Bürgerbüros und Ortsverwaltungen zu deren üblichen Öffnungszeiten entgegen.