Lange haben Grillfans auf diesen Augenblick gewartet: Spätestens seit dem vergangenen Wochenende ist die Grillsaison eröffnet. Wem ein grilltauglicher Balkon oder die passende Terrasse fehlt, steht in Karlsruhe vor der nicht ganz einfachen Suche nach einem offiziellen Grillplatz.
Wo ist Grillen in Karlsruhe überhaupt erlaubt?
Das Problem: In der Fächerstadt sind die von der Stadt ausgewiesenen Grillstellen rar. Gerade einmal an sechs Plätzen im Stadtgebiet ist öffentliches Grillen erlaubt. "Grundsätzlich ist in Abstimmung mit dem Eigentümer oder Pächter das Grillen nahezu auf jeder privaten Fläche gestattet", so eine Sprecherin der Stadt Karlsruhe. Nicht so auf öffentlichen Flächen: Hier ist das Grillen mit wenigen Ausnahmen generell untersagt.
Wer einen Blick auf die Karte wirft, merkt schnell: Die ausgewiesenen Grillplätze liegen alle eher außerhalb der Stadt. Das hat auch einen Grund, wie die Stadtsprecherin verrät: "Außerhalb findet man eher für die Nachbarschaft konfliktfreie Standorte", erklärt sie. Auch die Erreichbarkeit mit dem Auto und das Angebot von Stellplätzen seien Kriterien.
Stadt berät über weitere Grillzonen
Im vergangenen Jahr konnten sich Grillfans für kurze Zeit Hoffnungen machen, dass eine siebte ausgewiesene Grillstelle hinzukommen könnte. Bis zum 31. Oktober hatte die Stadt auf einen Antrag der Karlsruher CDU hin die Günther-Klotz-Anlage zur temporären Grillzone erklärt. Die Stadt wollte während der Probephase testen, ob man das öffentliche Grillen an dieser Stelle legalisieren konnte.
Bereits im Juli war dann aber wieder Schluss mit dem fröhlichen Rösten: Da sich die Hobbygriller nicht an die aufgestellten Regeln hielten, wurde der Probebetrieb vorzeitig wieder eingestellt. Die Liste der beobachteten Vergehen war lang: Brandschäden auf dem Rasen, überquellende Mülleimer und eine illegale DJ-Bühne brachten das Fass zum Überlaufen.
Entscheidung über Grillzone fällt im Herbst
Ein nichtöffentlicher Ausschuss unter Bürgermeister Michael Obert beauftragte daraufhin das Gartenbauamt mit der Aufgabe, nach geeigneten Ersatzstandorten für Grillzonen zu suchen einschließlich der Einrichtung entsprechender sanitärer Anlagen. "Es sind zwei Standorte im öffentlichen Grün derzeit in der engeren Prüfung", verrät die Pressesprecherin. "Eine Entscheidung, ob sie weiterverfolgt werden sollen, wird der zuständige Ausschuss voraussichtlich im Herbst 2015 treffen." Hoffnungen, der beliebte Fasanengarten könnte zur Debatte stehen, zerschlägt die Pressesprecherin. "Der Fasanengarten ist Teil des Landeswaldes. Der Landesbetrieb ForstBW plant dort keine Grilleinrichtung."
Damit bleibt das Grillen im Fasanengarten weiterhin untersagt. Illegale Grillmeister müssen dann unter Umständen tief in die Taschen greifen. "Illegales Feuer zu entfachen und Grillen außerhalb der zulässigen Anlagen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Forst mit einem Bußgeld bis zu 150 Euro belegt werden", meint die Stadtsprecherin, "sollte sich ein Waldbrand daraus entwickeln, kann auch eine Straftat, wie etwa fahrlässige Brandstiftung, vorliegen.
Do's und Dont's in öffentlichen Grillstellen:
Die Sprecherin der Stadt gibt auf Anfrage von ka-news ein paar Tipps, wie man sich auf öffentlichen Grillplätzen richtig verhält- und was passiert, wenn man gegen die Regeln verstößt:
- Erlaubt ist beim Grillen auf ausgewiesenen Plätzen grundsätzlich, was die Anlage beziehungsweise die Landschaft nicht belastet oder schädigt. Neben den teilweise vorhandenen festen Grillstellen kann auch in mobilen Geräten, die genügend Abstand (zirka 30 Zentimeter) vom Boden haben, gegrillt werden.
- Auch Gasgrills sind erlaubt.
- Grillkohle ist mitzubringen. Brennholzgewinnung vor Ort ist nicht gestattet.
- An den Grillplätzen im Wald ist erlaubt das Grillen in den vorhandenen Einrichtungen, so die Sprecherin weiter. Der Betrieb von mitgebrachten Grills im direkten Umfeld der vorhandenen Grilleinrichtung wird bislang geduldet.
- Elektrogrills sind nicht erlaubt, weil diese ein Stromaggregat benötigen. Diese sind nach Angaben der Stadt aus Lärmgründen nicht zulässig.
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