Schließlich erreicht die Corona-Pandemie mit dem Fallen der letzten Corona-Verordnung nun doch noch ihr Ende. Um nun Corona nicht gänzlich in Vergessenheit geraten zu lassen, fasst ka-news.de die skurrilsten Regelungen aus den letzten drei Jahren zusammen.
Inzidenz über 100
So gab es zum Beispiel die berühmte "100-Marke", welche die sogenannte Notbremse auslöste. Überstieg die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage in Folge den Wert von 100, trat die Notbremse in Kraft. Im März und April 2021 verursachte das gerade in Karlsruhe ein ziemliches hin und her: Sobald die Inzidenz über 100 gemeldeten Infektionen pro 100.000 Einwohner lag, traten wieder die Ausgangssperre sowie weitere Beschränkungen in Kraft.

Im Landkreis Karlsruhe war die Inzidenz allerdings anders als im Stadtkreis und somit galten für die umliegenden Orte andere Regeln als direkt in der Stadt Karlsruhe. Nachdem die Inzidenz dann wieder unter 100 lag, wurde die Notbremse aufgehoben, nur um kurz darauf, bei einer erneuten Inzidenz von über 100 erneut in Kraft zu treten. Ein Hin und Her im wahrsten Sinne.
Das Corona-Virus ist nachtaktiv
Nachts wird das Corona-Virus noch ansteckender: Im Januar 2022 galten noch nächtliche Ausgangsbeschränkungen, allerdings nur für ungeimpfte und nicht-genesene Personen. Mit dem Erlass der neuen Corona-Verordnung vom 27. Januar 2022 sind diese dann entfallen.

Im Jahr 2020 galten die Ausgangssperren für alle. Bundesweit war geregelt, dass das Rausgehen zwischen 22 und 5 Uhr ohne triftigen Grund nicht gestattet war. Ob sich deshalb der ein oder andere einen Hund zulegte, um wenigstens ein bisschen rauszukommen, bleibt wohl Spekulation.
Soziale Isolation
Nicht nur, dass die Schulen, Kitas und Hochschulen geschlossen waren und die meisten Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt wurden, es gab auch in der Freizeit keinerlei Möglichkeit sich auszutauschen. Denn die Kontaktsperre erlaubte keine Zusammenkunft von mehr als zwei Personen, wenn diese aus verschiedenen Haushalten stammten.

Die Regelung besagte, dass ein Haushalt höchstens eine weitere Person zu sich nach Hause einladen durfte, die Höchstzahl dafür waren fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren wurden dabei nicht mitgerechnet). Demensprechend konnte eine Familie mit drei Kindern über 14 Jahren niemanden zu sich einladen, außer eines der Familienmitglieder verließ den Haushalt.
Tagsüber drinbleiben
Zu Beginn der Pandemie wurde auch tagsüber ein wichtiger Grund benötigt, um an die frische Luft gehen zu dürfen. Es war nicht direkt verboten nach Draußen zu gehen, aber es wurde dringend empfohlen lieber im Haus zu bleiben und nicht etwa einen Ausflug zu machen.

So war bei vielen sportliche Betätigung im Freien ein Punkt auf der Tagesordnung. Allerdings auch höchstens zu zweit, mit einem Abstand von zwei Metern. Auch eine kurze Unterhaltung mit Fremden, selbst bei Einhalten des Mindestabstands, sollte vermieden werden. In manchen Kreisen am Bodensee wurden sogar Parkbänke gesperrt.
Die Suche nach dem Impftermin
Nachdem die Menschen Schritt für Schritt für die Anti-Corona-Impfung zugelassen wurde, war das Schwierigste an der ganzen Sache, einen Impftermin zu bekommen. Die Chance bei einem Impfzentrum einen Termin zu bekommen, war zu Beginn verschwindend gering und zerstreute die Impfwilligen in viele verschiedene Richtungen und Gemütszustände.

Immer wieder gab es Arztpraxen, die zum Beispiel für eine Woche mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft haben. Dabei konnte jeder erscheinen, der noch keine Impfung hatte und keine Scheu sich für zwei, drei oder manchmal auch vier Stunden anzustellen.
So absurd die ganzen Regeln auch gewesen sein mögen: Im Nachhinein ist man immer schlauer. Selbst wenn einige der Regelungen, in der Zeit, in der diese geltend waren, absurd erschienen, so wird mancher sie auch für sinnvoll gehalten haben. Ebenso gab es auch Regeln, die mit Sicherheit tatsächlich sinnvoll waren und die Ausbreitung des Virus verlangsamten.
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