Das Verbraucherministerium hat unter der Internetadresse www.verbraucherinfo-bw.de ein landesweites Informationsportal eingerichtet. Noch sind keine Kontrollergebnisse zu sehen. Dort werden aber künftig die entsprechenden Ergebnisse der Untersuchungsämter sowie die Kontrollergebnisse der für die Betriebskontrollen zuständigen 44 Landrats- und Bürgermeisterämter und der für die Futtermittelkontrolle verantwortlichen vier Regierungspräsidien verbraucherfreundlich gebündelt, kündigt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart in einer Pressemitteilung an.
Bußgeld für 20 Betriebe im Jahr
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen beim Ordnungsamt Karlsruhe (OA) werde auf der Internetseite der Stadt ab Oktober die ersten Ergebnisse veröffentlichen, schätzt Björn Weiße, Leiter des OA. In diesem Jahr hätten die Karlsruher Lebensmittelkontrolleure bereits bei sieben Betrieben ein Bußgeld von 350 Euro und mehr verhängt. "Im Jahr kommen durchschnittlich um die 20 Betriebe zusammen", erklärt Weiße im Gespräch mit ka-news. Bei insgesamt 2.000 Betrieben sei dies aber eine recht geringe Zahl.
Die Unternehmen, die die Lebensmittelkontrolleure wegen schwerer Verstöße gegen die Hygienevorschriften bis 31. August überführt haben, erscheinen noch nicht in der Online-Datenbank. "Mit den Kontrollen, die ab dem 3. September gemacht werden, gilt die Regelung", erläutert der OA-Chef. Und auch dann finden sich die Hygiene-Sünder noch nicht unmittelbar im Netz wieder.
Abschreckung durch den Gesetzgeber
Zunächst erfolge eine Anzeige bei der Bußgeldstelle. Dort werde auch geklärt, wie hoch das Bußgeld für den entsprechenden Verstoß sein werde. Inklusive eines Berichts über die entdeckten Mißstände dauere dieser Vorgang einige Tage. Dann wird der Betrieb angehört und kann sich zu den Vorwürfen äußern. Ändere sich nicht unmittelbar etwas an Verstößen, werde die Strafe fällig. Zudem erhält das Unternehmen seinen Eintrag in der Hygiene-Sünder-Kartei. Weiße rechnet im Oktober mit den ersten Einträgen.
Eine Reaktion der Karlsruher Unternehmen angesichts der Neuregelung habe Weiße noch nicht gemerkt. "Wir haben die Betriebe im Vorfeld nochmals über die anstehende Gesetzesänderung informiert", betont er. Daraufhin habe sich das ein oder andere Lebensmittelunternehmen besorgt gemeldet, das wissen wollte, wann und wofür die Stadt Bußgelder ausstellt. Betriebe, die den Kontrolleuren für ihre mangelhafte Hygiene bekannt sind, hätten allerdings noch nicht reagiert, bemerkt der Amtsleiter.
Weiße: "Perfekte Ergänzung zum Karlsruher Hygienesiegel"
Weiße nennt die neue Regelung "eine perfekte Ergänzung zum Karlsruher Hygienesiegel". Das Siegel ist eine Auszeichnung in Form einer Urkunde mit einem gelben Smiley, die die Lebensmittelüberwachung als Ergebnis der regelmäßigen amtlichen Betriebskontrolle an gute bis sehr gute Lebensmittelbetriebe im Stadtgebiet Karlsruhe verleiht. Zahlreiche Karlsruher Betriebe haben sich an der Initiative des OA beteiligt, die jetzt schon im Internet einsehbar sind.
Der überwiegende Großteil der Karlsruher Gaststättenbetriebe bereite den Lebensmittelkontrolleuren keine Schwierigkeiten. Probleme zeigten sich beispielsweise eher mit asiatischen Garküchen, deren Besitzer kaum Deutsch könnten und keine Ahnung von hygienerechtlichen Vorschriften hätten. Doch auch das eine oder andere etablierte Restaurant nehme es nicht immer so genau mit der Hygiene. Diese Betriebe konnten die Kontrolleure mit ihrem Hygienesiegel bisher noch nicht richtig motivieren. Das werde jetzt sicher die neue Regelung tun, ist Weiße überzeugt. "Die reißen sich dann schon zusammen."
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