Glücklich schätzen darf sich derjenige, der ein Smartphone hat. Er kann kurz vor dem Betreten eines Lokals schnell mobil ins Internet gehen und prüfen, ob der anvisierte Laden auch nicht auf der Hygienesünderliste steht. Wer ohne internetfähiges Handy unterwegs ist, der sollte dies dagegen tunlichst checken, bevor er das Haus verlässt. Am Lokal selbst wird er nämlich keinen Hinweis für mangelnde Hygiene finden. Und genau daran krankt das neue Gesetz.
Sicher dürfte es auf den einen oder anderen Wirt abschreckend wirken, wenn er künftig damit rechnen muss, bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen an den digitalen Hygienepranger gestellt zu werden. Für den Verbraucher und Kunden dagegen wirft die neue Regelung vor allem eines auf: Fragen. Etwa die, warum Verstöße nur online, aber nicht am Lokal selbst einsehbar sind. Oder wieso ein Verstoß ab einer gewissen Schwere zwar im Internet öffentlich gemacht wird, der betroffene Gastronom sein Restaurant aber dennoch weiter geöffnet halten darf.
Die Idee, mit Transparenz für Abschreckung zu sorgen, ist gut. Allerdings wirkt die Umsetzung eher halbherzig und nicht zu Ende gedacht. Hier sollte noch nachgebessert werden, etwa indem die Verstöße nicht nur im Internet, sondern direkt in den betreffenden Lokalen sichtbar gemacht werden - inklusive einer für die Kunden verständlichen Erklärung.
Zur Meldung: Karlsruhe veröffentlicht Hygienesünder im Internet
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