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Karlsruhe: Karlsruhe veröffentlicht Hygiene-Sünder ab 1. September online

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Karlsruhe veröffentlicht Hygiene-Sünder ab 1. September online

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    Wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht, werden durch die verschärften Regelungen unter anderem "erhebliche und wiederholte Zuwiderhandlungen gegen Hygienevorschriften" veröffentlicht.

    Namen der beanstandeten Betriebe ab 1. September einsehbar

    Wie der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes, Björn Weiße, erklärt, trifft dies auch Verstöße gegen Vorschriften, "die dem Gesundheitsschutz- oder Täuschungsschutz dienen und bei denen deshalb eine Geldbuße über 350 Euro zu erwarten ist". Die Namen der beanstandeten Lebensmittelbetriebe, ihre Anschrift und die Art des Verstoßes finden die Verbraucher ab 1. September unter www.karlsruhe.de.

    Wenn Schadstoffhöchstmengen überschritten werden, wird neben dem Hersteller des Produkts zudem der Verantwortliche des Betriebes veröffentlicht. "Mit dieser gesetzlichen Regelung wird unsere Bewertung von Lebensmittelbetrieben, Gaststätten und Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sinnvoll ergänzt", verweist Weiße auf das Karlsruher Hygienesiegel, den so genannten Smiley, mit dem seine Behörde seit 2010 Betriebe auszeichnet, die besonders auf Hygienevorschriften achten und Eigenkontrollen durchführen.

    Die rund 200 ausgezeichneten Karlsruher Unternehmen sind ebenfalls im Internet unter www.karlsruhe.de aufgelistet und zudem in einem Webstadtplan eingezeichnet. Dass die Lebensmittelsicherheit in Karlsruhe ernst genommen wird, zeigen die rund 2.400 Kontrollen in den Karlsruher Lebensmittelbetrieben im vergangenen Jahr. Etwa 280 Überprüfungen wurden nach Verbraucherbeschwerden vorgenommen. Rund 1.500 Proben wurden in den Laboren untersucht. In den vergangenen Jahren mussten jährlich im Schnitt 20 Betriebe wegen eines schweren Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beanstandet werden.

    Gebündelt finden sich die Informationen rund um das Thema Lebensmittelkontrolle hier auf den Seiten der Stadt Karlsruhe.

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