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Karlsruhe: Dicke Luft zwischen Oliver Kreuzer und KSC: Jetzt geht es vor Gericht

Karlsruhe

Dicke Luft zwischen Oliver Kreuzer und KSC: Jetzt geht es vor Gericht

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    Oliver Kreuzer, ehemaliger Geschäftsführer Sport des Karlsruher SC.
    Oliver Kreuzer, ehemaliger Geschäftsführer Sport des Karlsruher SC. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild

    Bis zum 30. Juni 2025 galt der Vertrag von Oliver Kreuzer als Sportdirektor beim Karlsruher SC. Doch im April 2023 wird er entlassen, nachdem der Beirat mehrheitlich dafür gestimmt hatte. Am 31. Juli fand nun ein erster Gütetermin vor dem Karlsruher Arbeitsgericht statt. Zu einer Einigung kam es allerdings nicht.

    Worum wird genau gestritten?

    Wie die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) berichten, könnte Kreuzer nach Expertenschätzung wohl über eine Million Euro einfordern. Inklusive aller vereinbarten Prämien-, Bonus und Sonderzahlungen. Das Arbeitsgericht Karlsruhe spricht allerdings von einer niedrigeren Summe. Eine konkrete Zahl dürfe man zwar nicht nennen, aber: Der von Kreuzer geforderte Betrag sei kleiner als eine Million Euro. Dennoch ein zu hoher Betrag nach Meinung des KSC.

    Oliver Kreuzer ist der Sportdirektor beim Karlsruher SC.
    Oliver Kreuzer ist der Sportdirektor beim Karlsruher SC. Foto: Thomas Eisenhuth

    Was zum Einigungsprozess erschwerend hinzukomme: Der KSC soll daran zweifeln, ob das Arbeitsgericht für den Prozess zuständig sei. Wie das Gericht gegenüber ka-news erklärt, gehe es dabei um die Unterscheidung zwischen einem Arbeits- und einem Dienstverhältnis. Sofern es sich zwischen Kreuzer und dem KSC um Letzteres handelt, falle der Prozess in den Arbeitsbereich des Landgerichts Karlsruhe.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Am 28. August steht der nächste Termin vor dem Arbeitsgericht an. Dort soll primär die Gerichtszuständigkeit und das Arbeitsverhältnis zwischen Kreuzer und dem KSC geklärt werden. Eine außergerichtliche Einigung sei jedoch erstrebenswert, wie das Arbeitsgericht im Gespräch mit ka-news erklärt.

    "Wenn ein Arbeiter gegen seine ehemalige Tätigkeitsstätte vor Gericht zieht, hilft es ihm wenig, lange Zeit auf eine mögliche Zahlung zu warten", so Pressesprecher Johannes Hennighausen im Gespräch mit ka-news.de.

    Kommt es bis zum 28. August zu keiner Einigung zwischen Kreuzer und dem KSC - und bleibt der Fall im Aufgabenbereich des Arbeitsgerichts - stünde danach ein Kammertermin an. Der erfolgt in der Regel drei Monate später unter der Anwesenheit ehrenamtlicher Richter.

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