13.36 Uhr: Keine automatische Verlängerung über 2024 hinaus
Der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts, Matthias Menn, stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass der Spielvertrag eindeutig auf die Saison 2022/2023 bezogen sei und eine Verlängerungsoption bis zum 30. Juni 2024 enthalte. Eine darüber hinausgehende Verlängerung lasse sich aus dem Wortlaut des Vertrags nicht ableiten. Zudem habe die Kammer die Einschätzung getroffen, dass beide Parteien diese Auslegung zumindest bis zum Frühjahr 2024 geteilt hätten.
13.23 Uhr: KSC gibt Statement zum Urteil
In einem Statement des KSC zum Prozesstag vom 28. Januar, heißt es: "Das Gericht hat die Position des KSC bestätigt und klargestellt, dass keine Vertragsverlängerung zustande gekommen ist." Der Vertrag endete somit am 30. Juni 2024.
Geschäftsführer Michael Becker begrüße die Entscheidung des Gerichts: "Der Vertrag von Jerôme Gondorf ist im Juni 2024 ausgelaufen, wir haben stets transparent und rechtlich einwandfrei gehandelt."
28. Januar, 7 Uhr: Trifft das Gericht heute ein Urteil?
Der ursprünglich für den 3. Dezember geplante Termin wurde auf Antrag beider Parteien auf den 28. Januar verschoben. Beide Seiten gaben an, mehr Zeit für die Ausarbeitung ihrer Schriftsätze zu benötigen.
Worum geht es im Streit?
KSC unter Vertrag stehe. Diese Einschätzung wird vom Verein nicht geteilt. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 20. August blieb ohne Ergebnis.
ist der Ansicht, dass sich sein Vertrag durch eine Klausel automatisch verlängert habe und er daher weiterhin beimGondorf will sein Gehalt spenden - bei Sieg vor Gericht
Sollte Gondorf den Rechtsstreit gewinnen, wäre sein Vertrag bis zum 30. Juni 2025 gültig, was ihm Anspruch auf Gehaltszahlungen einräumen würde. Der gebürtige Karlsruher hat angekündigt, im Falle eines Sieges die gesamte zugesprochene Summe zu spenden.