Das gab das Karlsruher Arbeitsgericht in einer Pressemitteilung vom 8. Oktober bekannt. Der eigentlich auf den 3. Dezember angesetzte Termin wurde auf Antrag beider Parteien auf den 28. Januar verlegt. Die Parteien würden mehr Zeit zum Verfassen ihrer Schriftsätze benötigen.

Worüber wird gestritten?
KSC unter Vertrag. Eine Einschätzung, die sein ehemaliger Arbeitgeber nicht teilt. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 20. August, blieb ohne Ergebnis.
vertritt die Auffassung, sein Vertrag habe sich durch eine Klausel automatisch verlängert und er stünde somit noch beim