Aktualisierung,13.39 Uhr: Verfahren wegen Strafvereitelung wird eingestellt
Der vorsitzende Richter Peter Stier stellt vorab seine Sicht auf den Fall dar. Er erachte die Einstellung des Verfahrens am sinnvollsten. Das Verfahren werfe Punkte auf, die „so oder so bewertet werden könnten“. So fehlen ihm unter anderem die Benennung der konkreten Umstände, die die Angeklagten zur Vereitelung oder Verzögerung gekannt haben sollen. Auch stehe die Frage im Raum, ob die Zeugenaussagen der Sozialarbeiter tatsächlich eine große Hilfe für das Verfahren gewesen wären.
Was ist davor passiert? Das Ergbnis vom ersten Prozesses gegen das KSC-Fanprojekt gibt es hier zum Nachlesen.
Richter plädiert für Einstellung des Verfahrens
Dennoch sind Sozialarbeiter rechtlich betrachtet verpflichtet, auszusagen und das wird sich auch nicht ändern, solange die Gesetzte sich hier nicht ändern. Der Richter betrachte aber die Zeugnisverweigerung als geringfügiges Vergehen, weshalb er anbietet, soweit beide Parteien dem zustimmen, das Verfahren gegen eine Geldeinlage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft verzichte hingegen auf einen Eintrag ins Strafregister.

Der Richter argumentiert: „Wollen wir, dass sich hier die Fronten zwischen Justiz und Sozialarbeiter weiter verhärten oder, dass sich beide wieder aufeinander zubewegen?“ Durch das bundesweite Aufsehen sollen sich die Parteien auch überlegen, welches Signal sie übermitteln möchten. Die Geldeinlage soll an eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Die Höhe setze sich aus den jeweiligen Tagessätzen der Angeklagten zusammen.
KSC-Sozialarbeiter nehmen Angebot an
Die Staatsanwaltschaft stimmt dem Vorschlag des Richters zu. Die Angeklagten erst nach einer weiteren Besprechung. Ihnen ist es abschließend wichtig, zu betonen: „Wir stimmen zu, auch wenn es aus unserer Sichte keine Strafbarkeit gibt. Doch die bundesweite Aufmerksamkeit auf diesen Fall hat viele Kollegen in ihrer täglichen Arbeit beeinflusst und zu Verunsicherungen geführt. Darum wollen wir hier ein Zeichen setzten: Die soziale Arbeit stärken und nicht schwächen, auch wenn es ein schwerfälliges Handreichen ist.“
Außerdem sind die Angeklagten sich einig: „Der Kampf für ein Zeugnisverweigerungsrecht muss weitergehen, außerhalb dieses Prozesses.“ Mit der einheitlichen Zustimmung, das Verfahren zu beenden, schließt der Richter die Sitzung.
16. Oktober, 5 Uhr: Berufungsprozess gegen KSC-Fanprojekt startet
Bundesweit blicken zahlreiche Fußballfans und Sozialarbeiter gleichermaßen heute nach Karlsruhe, denn: Am Landgericht wird das Urteil an drei Sozialarbeitern des Fanprojekts Karlsruhe im Rahmen des KSC-Pyro-Prozesses von vor einem Jahr neu aufgerollt.
Überregional berichtete unter anderem die Sportschau sowie das Magazin die 11 Freunde über den Prozess. Darüber hinaus bekundete Stadionsprecher Martin Wacker seine Unterstützung für die Sozialarbeiter.
Pyro-Prozess in Karlsruhe: Worum geht es?
Damals hatten sie ihre Aussage im Prozess gegen mehrere Anhänger der Karlsruher Ultra-Szene verweigert, um diese zu schützen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter - wie etwa für Ärzte und Pfarrer - gibt es allerdings nicht.

Die Folge: Sie wurden wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt und bekamen vom Amtsgericht Karlsruhe schlussendlich jeweils eine mehrere tausend Euro hohe Geldstrafe auferlegt. Dagegen wehrt sich das Trio jetzt in der nächsthöheren Instanz. Die Hintergründe hat ka-news hier ausführlich zusammengefasst.
Verhandlung ist öffentlich
Die Berufungsverhandlung ist öffentlich und findet um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal am Landgericht Karlsruhe statt. ka-news wird vor Ort sein und berichten.
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