Gerade im Sommer und zur Ferienzeit lockt es die Menschen auf die Autobahnen und Straßen: Der Urlaub ruft. Wer nicht fliegen will, findet auch innerhalb Europas schöne Urlaubsziele, die man mit dem Auto erreichen kann. Noch praktischer: ein Wohnmobil oder Wohnwagen – dann hat man das Wichtigste direkt dabei und muss sich kein Hotel oder Ferienhaus suchen. In den letzten Jahren und vor allem während der Corona-Pandemie hat der Trend zum Camper deutlich zugenommen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt berichtet, stieg der Bestand an Wohnmobilen im Zentralen Fahrzeugregister im April 2025 erstmalig auf über eine Million Fahrzeuge. Der Bestand hat sich somit seit 2017 mehr als verdoppelt.
Wer das erste Mal mit einem Wohnmobil als „rollendem Zuhause“ unterwegs sein will, fragt sich aber vermutlich: Darf ich es mit meinem Führerschein der Klasse B fahren? So einfach ist es nicht: Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs, wann der Führerschein erworben wurde und für welche Klassen die Fahrerlaubnis vorliegt.
Welchen Führerschein braucht man für ein Wohnmobil?
Wie der TÜV Nord informiert, erlaubt die Führerscheinklasse B das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse. Wenn man einen Anhänger – also etwa einen Wohnwagen am Auto – befördern möchte, bedeutet das:
- der Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten oder
- der Anhänger darf schwerer als 750 kg sein, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Man kann jedoch mit dem Erweiterungsführerschein B96 die zulässige Gesamtmasse des Gespanns erhöhen, nämlich bis auf 4,25 Tonnen, informiert der TÜV Nord. Die Erweiterung erwirbt man nach eintägiger Schulung mit Theorie- und Praxisteil in einer Fahrschule. Eine Fahrprüfung ist dafür aber laut ADAC nicht notwendig. Die Erweiterung B96 ist in der gesamten EU gültig.
Wenn man ein schwereres Wohnmobil fahren möchte, ist es entscheidend, in welchem Jahr ein Fahrer seine Fahrlizenz erworben hat. Personen mit einer Fahrerlaubnis von vor 1999 haben noch die alte Führerscheinklasse 3: Sie dürfen laut TÜV Nord Solo- und Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Gespanne mit einer Gesamtmasse bis 18,5 Tonnen fahren. Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis seit 1999 erworben haben, gilt hingegen, dass für das Fahren von Wohnmobilen bis zu 7,5 Tonnen ein Lkw- oder Wohnmobil-Führerschein der Klasse C1 nötig ist. Auch ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm darf dann angehängt werden. Achtung: Für einen C1-Führerschein muss man noch einmal Theoriekurse und Fahrstunden in einer Fahrschule absolvieren sowie Prüfungen bestehen, informiert der ADAC. Wer Wohnmobile über 7,5 Tonnen fahren möchte, benötigt die Klasse C oder die alte Führerscheinklasse 2.
Neue EU-Regeln für den Führerschein: Anpassung des Gesamtgewichts für Wohnmobile
Dies sind die aktuell geltenden Regelungen für Kraftfahrzeugfahrer. Das EU-Parlament hat am 21. Oktober 2025 neue Führerscheinvorgaben beschlossen. Darunter sind auch Erleichterungen für Inhaber der Führerscheinklasse B: In Zukunft dürfen Personen mit einem Führerschein der Klasse B nach einer speziellen Schulung oder Prüfung Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Ob für Wohnmobile zusätzlich eine Schulung oder Prüfung erforderlich ist, entscheidet jedes Land individuell, wie der ADAC gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte.
Der Zeitpunkt der Umsetzung dürfte aber noch etwas auf sich warten lassen: Die EU-Mitgliedstaaten verfügen nun über einen Zeitraum von drei Jahren, um die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen – zusätzlich steht ihnen ein weiteres Jahr zur Vorbereitung der praktischen Umsetzung zur Verfügung, berichtet der Spiegel.
Wohnmobil ohne Fahrberechtigung fahren: Diese Strafen erwarten Sie
Sowohl in Deutschland als auch im Ausland sollte man bei der Auswahl des Campers darauf achten, dass man ihn auch mit dem eigenen Führerschein fahren darf. Der ADAC informiert, dass man sich strafbar macht, wenn man ein Wohnmobil ohne die entsprechende Fahrberechtigung fährt. Es handelt sich dann um Fahren ohne Fahrerlaubnis, wofür hohe Strafen drohen. Die Höhe der Strafe ist individuell. Laut Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann eine Geldstrafe von mindestens fünf und höchstens 360 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten verordnet werden. Ein Tagessatz entspricht laut ADAC einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Verurteilten.
Im Schadensfall greift außerdem der Versicherungsschutz eventuell nicht, wenn man ein Wohnmobil mit der vorhandenen Führerscheinklasse gar nicht fahren dürfte.
Wenn man das Wohnmobil hingegen zu schwer beladen hat, droht ein Bußgeld wegen Überladung, aber kein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, so der ADAC. Eine Überladung beim Wohnmobil kann laut bussgeldkatalog.org bis zu 263 Euro bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen kosten – sowie einen Punkt in Flensburg.
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