Am Ortsausgang der Gemeinde Frittlingen im Landkreis Tuttlingen sorgt derzeit eine täuschend echte Blitzer-Attrappe für Aufsehen – und für langsamere Autofahrerinnen und Autofahrer. Die aus Beton gefertigte Säule steht auf dem Firmengrundstück eines Anwohners und hat laut mehreren Berichten eine klare Wirkung: Die Verkehrsteilnehmer treten häufiger auf die Bremse. Doch die Polizei prüft inzwischen, ob eine solche Attrappe überhaupt zulässig ist.
Täuschend echt: Blitzer-Attrappe in Frittlingen sorgt für Diskussionen
Die Blitzer-Nachbildung befindet sich auf dem Gelände von Unternehmer Thilo Wenzler, direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße. „Es ist wirklich viel sicherer geworden hier und ich kann das nur begrüßen“, sagte Wenzler gegenüber der Bild-Zeitung. Auch andere Anwohnerinnen und Anwohner bestätigen laut des Berichts, dass seit der Installation deutlich vorsichtiger gefahren werde. Vor allem die gerade Streckenführung habe zuvor immer wieder zu überhöhten Geschwindigkeiten eingeladen.
Auch andere Orte in Baden-Württemberg greifen zur Attrappe
Ein Bericht des SWR verweist darauf, dass ähnliche Aktionen auch in anderen Orten Baden-Württembergs stattfinden: In Weinheim wurde ein Baumstumpf als Blitzer bemalt, in Blumberg gibt es gleich drei solcher Attrappen. Der dortige Bürgermeister Markus Keller (CDU) habe im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten betont, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen.
Rechtlich heikel: Wann Fake-Blitzer strafbar werden können
Doch wie legal ist ein solcher Eingriff in den Straßenverkehr? Laut SWR ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ralf Sakowski, Fachanwalt für Verkehrsrecht, warnt laut Deutscher Presse-Agentur: „Unproblematisch ist [der Fake-Blitzer] nur dann, wenn er nicht mit einem richtigen Blitzer verwechselt werden kann.“ Zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches könnten im Zweifel greifen – Amtsanmaßung und die Schaffung eines Verkehrshindernisses. Entscheidend sei, wie täuschend echt das Objekt wirke.
Polizei und Ordnungsamt prüfen rechtliche Konsequenzen
Die Polizei vor Ort prüft den Fall. Laut einem Sprecher des Polizeireviers Spaichingen handelt es sich bei der Blitzer-Attrappe um keine eindeutige Straftat – solange keine Gefährdung des Verkehrs entstehe oder ein behördlicher Ursprung suggeriert werde, berichtet Bild. Ob das Ordnungsamt eingreifen wird, ist demnach noch offen.
Juristische Einschätzung: Haftung bei Unfällen möglich
Die juristische Einschätzung wird vom SWR-Rechtsexperten Paul Raboldt ergänzt. Er macht deutlich, dass auch der Standort – etwa auf privatem Grund – keine pauschale Rechtssicherheit biete. Falls durch abruptes Bremsen ein Unfall entstehe, könne unter Umständen der Aufsteller haftbar gemacht werden: „Das hängt dann zum Beispiel auch davon ab, wie schnell die beiden gefahren sind.“
Übrigens: In Karlsruhe startet am 7. April die sogenannte „Speedweek“ – ein Vorlauf zum europaweiten Blitzmarathon, der am 9. April 2025 stattfindet. Auch die Polizei in Baden-Württemberg wird sich beteiligen und verstärkt Tempokontrollen durchführen, wie das Polizeipräsidium Karlsruhe angekündigt hat.
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