Künftig sollen im Regionalplan und der dazugehörigen Raumnutzungskarte lediglich die geplante zweite Rheinbrücke und die damit verbundene Querspange an die B36 dargestellt werden. "Mit dem Beschluss besteht jetzt Klarheit, dass die planfestgestellte Brückenvariante die Lösung für die Rheinquerung ist, so wie sie der Bundesverkehrswegeplan vorgibt" , so Landrat Christoph Schnaudigel. Die Parallelbrücke habe keinen Bauträger und finde sich deshalb nicht im Regionalplan, so Verbandsvorsitzende in einer entsprechenden Pressemeldung.
Die Verwaltung des Regionalverbandes hatte zuletzt auf Wunsch des Planungsausschusses rund 30 Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Die Ergebnisse haben überwiegend dem gestrigen Beschluss entsprochen. Die Planungen für die Querspange an die B36 sind mittlerweile aufgenommen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte für Anfang Juli die Öffentlichkeit zu einem so genannten Scoping-Termin eingeladen. Das Scoping-Verfahren dient dazu, frühzeitig alle relevanten Umweltaspekte zu identifizieren und in das Verfahren einzubeziehen.
Bereits vor zwei Jahren hatte sich der Bund vom Plan einer durchgehenden Trasse im Norden von Karlsruhe verabschiedet und diese dementsprechend nicht mehr in den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 übernommen. An diesen Planungsstand wird nun nach dem Beschluss der Verbandsversammlung die Raumnutzungskarte des Regionalplans Mittlerer Oberrhein angepasst werden.